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Denkmalschutz für BauwerkeSofern ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, gelten für die Unterhaltung und Veränderung besondere Regelungen nach dem Denkmalschutzgesetz (NDSchG). In der Regel müssen alle Maßnahmen von der unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Dieses ist für den Zuständigkeitsbereich Lamspringe der Landkreis Hildesheim. Die Kontaktdaten finden Sie am rechten Seitenrand. Das entsprechende Formular finden Sie hier. |
30.09.2019 |