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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 01. Januar 2024 ist die Ausstellung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.  Auch dürfen bestehende Kinderreisepässe nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe können noch bis zum Ablaufdatum genutzt werden.

Sollten Sie für eine Reise ein Personaldokument für Ihr Kind benötigen, muss ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Dafür werden die gleichen Unterlagen wie für einen Kinderreisepass benötigt:

-       Persönliches Erscheinen des Kindes

-       Biometrisches Lichtbild

-       Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorher noch keine Dokumente von der Gemeinde Lamspringe ausgestellt worden sind

-       Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen / Institutionen

Die Gültigkeit der Dokumente beträgt 6 Jahre. Die Gebühren für einen Personalausweis betragen 22,80 € und für einen Reisepass 37,50 €.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass die Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Passamt der Gemeinde Lamspringe gern zur Verfügung.

Termine zur Beantragung von Personaldokumenten können direkt auf der Homepage der Gemeinde Lamspringe www.lamspringe.de gebucht werden.

Der Bürgermeister

gez. Humbert