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Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe" hier: Beschluss des Antrags auf Aufnahme in ein Städtebau-Förderprogramm des Landes Niedersachsen (nochmaliger Ratsbeschluss)  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Zum braunen Hirsch"
Ort:
Rat/169/2023 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe"
hier: Beschluss des Antrags auf Aufnahme in ein Städtebau-Förderprogramm des Landes Niedersachsen (nochmaliger Ratsbeschluss)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas HumbertBezüglich:
Rat/120/2023
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der BGM berichtete, dass es nach der Ablehnung des Rates im Juli Kontakt mit dem Landrat und dem ArL gegeben hat. Mit dem jetzt vorhandenen Haushaltssicherungskonzept (HSK) kann Lamspringe als finanzschwache Kommune für 2025 eine Förderung mit 90% beantragen. Auf die erhöhte Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch und sofern der Topf für die erhöhte Förderung ausgeschöpft ist, wird die normale Förderung von 2/3 gewährt.

Es wurde vom ArL ausdrücklich bestätigt, dass einzelne Maßnahmen geschoben oder gestrichen werden können. Der Nachteil des Programms liegt in der Auszahlung der Fördergelder über 5-Jahres-Zeiträume, so dass stets die Gelder vorgestreckt werden müssen.

Der BGM steht hinter dem Projekt und wies darauf hin, dass von einer Stärkung des Zentrums alle in Lamspringe profitieren.

Seitens der SPD-Fraktion wurde das Projekt ebenfalls als positiv dargestellt. Die Gemeinde bekommt 2,8 Mio. € und bestenfalls sogar 3,8 Mio. €.

Die Frage nach den wesentlichen Maßnahmen konnte seitens des ArL nicht beantwortet werden. Es kam lediglich die Aussage, dass die Sanierung des Marktplatzes als Leuchtturmprojekt gilt. Auch zu der erforderlichen Gesamtzahl an Maßnahmen wurde seitens des ArL keine Aussage getroffen. Es darf beim Fördermittelgeber nur nicht der Eindruck von Stückwerk entstehen.

Auch die CDU-Fraktion sprach sich jetzt positiv zu dem Projekt aus.

Der Anspruch auf Förderung von privaten Maßnahmen kann tatsächlich mit einer Sanierungsrichtlinie eingeschränkt werden.

Aus dem Gremium wurde kritisch hinterfragt, was die Kommunalaufsicht macht, wenn im Nachhinein eine vorher beantragte 90% Förderung nicht gewährt wird. Der BGM antwortete, dass die Zustimmung zum Antrag stets vorher erfolgt, egal, wie es hinterher ausgeht.

 


Beschluss:
 

  1. Der Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen „Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe“ in der bereits vorliegenden Fassung wird gebilligt. Dazu zählen der vorläufige Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes, das städtebauliche Erneuerungskonzept sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (siehe Vorlage 120/2023).
  2. Die Gemeinde Lamspringe beabsichtigt, die Einzelmaßnahmen durchzuführen, die im städtebaulichen Erneuerungskonzept bzw. in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Berichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen „Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe“ entwickelt bzw. aufgestellt wurden.
  3. Die Gemeinde Lamspringe erklärt die Bereitschaft, den durch die Städtebauförderungsmittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben (Eigenanteil der Gemeinde Lamspringe) für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 03.05.2023 in ihrer mittelfristigen Finanzplanung einzustellen.
  4. Auf Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht wird die Verwaltung ermächtigt, das Fördervolumen von insgesamt 420.000 € für 2025 anzumelden. Darin enthalten ist der kommunale Eigenanteil in Höhe von 140.000 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 10 Ablehnung: 3  Enthaltung: 1