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Vorlage - Rat/120/2023  

Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrum Flecken Lamspringe"
hier: Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und Beschluss des Antrages auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" des Landes Niedersachsen
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Entwicklung Vorberatung
10.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bau und Entwicklung zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
03.07.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abgrenzung_Sanierungsgebiet_2023  
KoFi_Zentrumsbereich  
Bericht VU_2023  
Abwägungstabelle_TöB  
Maßnahmenkarte_KoFi_A3  
Sanierungsbedarf_A3  

Sachverhalt:
Der Zentrumsbereich des Fleckens Lamspringe ist städtebaulich in großen Teilen notleidend. Der bundesweit wahrnehmbare Strukturwandel im Einzelhandel führt auch in unserer Gemeinde zu Ladenleerständen. Fehlende Investitionen in den privaten Gebäudebestand bleiben vielfach aus und beeinträchtigen das Ortsbild negativ. Zusätzlich wird die Aufenthaltsqualität durch die stark befahrene Hauptstraße eingeschränkt und der zentrale Bereich verliert an Attraktivität.

 

Rat und Verwaltung der Gemeinde Lamspringe stellen sich diesen Herausforderungen und ihrer Verantwortung für den Zentrumsbereich des Fleckens. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde bereits 2022 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Interkommunale Netzwerk Lamspringe mit dem Zentrumsbereich des Fleckens als Vertiefungsbereich erarbeitet und gefördert. Im Rahmen der zu beschließenden Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Zielsetzungen und Maßnahmen des bestehenden ISEK für den Zentrumsbereich des Fleckens Lamspringe fortgeschrieben und mit den unmittelbar von der geplanten Sanierungsmaßnahme Betroffenen erörtert. Beide Planungsgrundlagen dienen als Bestandteil eines Antrags auf Aufnahme in ein Städtebau-Förderprogramm.

 

Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Der Bund unterstützt gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken. Auch das örtliche Baugewerbe und das Handwerk profitieren von den Investitionen.

 

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurden für den Zentrumsbereich des Fleckens Lamspringe die städtebaulichen Missstände und Maßnahmen analysiert und grundsätzliche städtebauliche Zielsetzungen formuliert, welche in einem teilräumlichen städtebaulichen Entwicklungskonzept für den Zentrumsbereich des Fleckens Lamspringe konkretisiert wurden. Mit den Ergebnissen aus der VU wird eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ angestrebt, um u.a. die Innenentwicklung, die funktionale und städtebauliche Aufwertung des historischen Ortskerns mit Unterstützung von Bund und Land voranzutreiben. Der Programmaufnahmeantrag muss bis zum 01.06.2023 beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), Leine-Weser, GST Hildesheim, eingereicht werden, sodass bei positivem Bescheid im Jahr 2024 mit der Umsetzung erster Maßnahmen begonnen werden könnte. Die Laufzeit der Gesamtmaßnahme beläuft sich voraussichtlich auf ca. 10 Jahre.

 

Bei der Erarbeitung der VU wurde und wird die Gemeinde von der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG), Geschäftsstelle Hannover, beraten. Darüber hinaus ist die Gemeinde jedoch auch auf die Unterstützung und Mitarbeit der BürgerInnen, der Partner und Akteure der Gemeindeentwicklung sowie weiterer VertreterInnen der Politik, Vereine, Gewerbetreibenden usw. angewiesen.

 

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen fand eine Betroffenenbeteiligung nach        § 137 BauGB statt. Die von der geplanten Sanierungsmaßnahme Betroffenen wurden über das Verfahren informiert und es gab Raum zur Diskussion der Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Zentrumsbereichs des Fleckens Lamspringe.

 

Vor der Einreichung der Programmanmeldung für das Programmjahr 2024 (Frist: 01.06.2023) sind die VU und die geplanten Kosten und Maßnahmen zu beschließen. Zudem ist eine Erklärung der Übernahme der durch Bundes- und Landesmittel nicht gedeckten Kosten durch die Gemeinde (Eigenmittel) notwendig.

 


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen „Zentrumsbereich des Fleckens Lamspringe“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt. Dazu zählen der vorläufige Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes, das städtebauliche Erneuerungskonzept sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht.
  2. Die Gemeinde Lamspringe beabsichtigt, die Einzelmaßnahmen durchzuführen, die im städtebaulichen Erneuerungskonzept bzw. in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Berichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen „Zentrumsbereich des Fleckens Lamspringe“ entwickelt bzw. aufgestellt wurden.
  3. Die Gemeinde Lamspringe erklärt die Bereitschaft, den durch die Städtebauförderungsmittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben (Eigenanteil der Gemeinde Lamspringe) für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Zentrumsbereich des Fleckens Lamspringe“ gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 03.05.2023 in ihrer mittelfristigen Finanzplanung einzustellen.
  4. Auf Grundlage der beigefügten Kosten- und Finanzierungsübersicht für das vorgesehene Sanierungsgebiet wird die Verwaltung ermächtigt, das Fördervolumen von insgesamt 600.000,00r 2024 anzumelden. Darin enthalten ist der Eigenanteil in Höhe von 200.000,00 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

0     

Ca. 50.000,00

 

     

Erläuterung:

Im Jahr des Beginns der Maßnahmen (2024) werden voraussichtlich zunächst Planungskosten anfallen. Der Eigenanteil wird sich in den Folgejahren aufgrund weiterer Projekte aufsummieren.

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

Es werden die Aspekte gesellschaftl. Teilhabe, Mobilität und Infrastruktur sowie Arbeit und Wirtschaft berührt.     

 


Anlage/n:
Bericht der VU

KoFi

Abgrenzung Sanierungsgebiet

Abwägungstabelle B

Maßnahmenkarte_A3

Sanierungsbedarf_A3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abgrenzung_Sanierungsgebiet_2023 (993 KB)      
Anlage 2 2 KoFi_Zentrumsbereich (928 KB)      
Anlage 3 3 Bericht VU_2023 (17591 KB)      
Anlage 4 4 Abwägungstabelle_TöB (3273 KB)      
Anlage 5 5 Maßnahmenkarte_KoFi_A3 (1674 KB)      
Anlage 6 6 Sanierungsbedarf_A3 (1623 KB)      
Stammbaum:
Rat/120/2023   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrum Flecken Lamspringe" hier: Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und Beschluss des Antrages auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" des Landes Niedersachsen   Bürgermeister   Beschlussvorlage
Rat/169/2023   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe" hier: Beschluss des Antrags auf Aufnahme in ein Städtebau-Förderprogramm des Landes Niedersachsen (nochmaliger Ratsbeschluss)   Bürgermeister   Beschlussvorlage