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Vorlage - Rat/169/2023  

Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe"
hier: Beschluss des Antrags auf Aufnahme in ein Städtebau-Förderprogramm des Landes Niedersachsen (nochmaliger Ratsbeschluss)
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas HumbertBezüglich:
Rat/120/2023
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Ortsrat Lamspringe Anhörung
29.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
NLG_Info Aufteilung Jahresscheiben  

Sachverhalt:
Der Rat hat am 03.07.2023 den Antrag zur Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen r das Programmjahr 2024 abgelehnt.

Die zur Bearbeitung des Antrages beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Landes Niedersachsen erforderliche positive Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim wurde ebenfalls nicht erteilt. Hintergrund waren Zweifel, ob die Gemeinde den erforderlichen Eigenanteil zur Finanzierung der Städtebauförderung über die Laufzeit der Sanierung aufbringen kann.

 

Mit Ratsbeschluss vom 30.08.2023 hat die Gemeinde ein überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept r das Haushaltsjahr 2023 verabschiedet. Auf Basis der damit einhergehenden solideren Haushaltssituation kann der Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm für das Programmjahr 2025 gestellt werden.

Basis des Beschlusses ist der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen für den „Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe“. Inhalte der Untersuchungen sind die Ziele der Sanierung mit Maßnahmenvorschlägen und einer Kosten- und Finanzierungsübersicht. Der Bericht soll nicht verändert werden (siehe Vorlage 120/2023).

 

Erläuterungen zum Beschlussvorschlag Nr. 3

Auf Basis des Haushaltssicherungskonzeptes kann die Gemeinde einen 90% Anteil der Bundes- und Landesmittel an der Finanzierung der Sanierung beantragen. Dem Land steht jedes Jahr ein gewisser Prozentsatz an Mitteln zur Verfügung, mit dem es finanzschwache Kommunen bei der Durchführung der städtebaulichen Sanierung unterstützen kann. Auf eine Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch, da alle finanzschwachen Kommunen antragsberechtigt sind. Es wird daher empfohlen, den Antrag auf 90% Förderung zu stellen, im Haushalt aber 33% an Eigenmitteln zu veranschlagen. Der Antrag auf 90% Finanzierung muss jedes Jahr neu gestellt werden.

 

Die für 2025 zu beantragenden Fördermittel sollen für das Gestaltungskonzept und die Gestaltung des Marktplatzes, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Öffentlichkeitsarbeit und den Sanierungsberater eingesetzt werden.
 


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen „Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe“ in der bereits vorliegenden Fassung wird gebilligt. Dazu zählen der vorläufige Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes, das städtebauliche Erneuerungskonzept sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (siehe Vorlage 120/2023).
  2. Die Gemeinde Lamspringe beabsichtigt, die Einzelmaßnahmen durchzuführen, die im städtebaulichen Erneuerungskonzept bzw. in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Berichts zu den Vorbereitenden Untersuchungen „Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe“ entwickelt bzw. aufgestellt wurden.
  3. Die Gemeinde Lamspringe erklärt die Bereitschaft, den durch die Städtebauförderungsmittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben (Eigenanteil der Gemeinde Lamspringe) für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 03.05.2023 in ihrer mittelfristigen Finanzplanung einzustellen.
  4. Auf Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht wird die Verwaltung ermächtigt, das Fördervolumen von insgesamt 420.000 €r 2025 anzumelden. Darin enthalten ist der kommunale Eigenanteil in Höhe von 140.000 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

Ca. 50.000,- 

     

Erläuterung:

Im Jahr des Beginns der Maßnahmen (2025) werden voraussichtlich zunächst Planungskosten anfallen. Der Eigenanteil wird sich in den Folgejahren aufgrund weiterer Projekte aufsummieren.

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

Es werden die Aspekte gesellschaftl. Teilhabe, Mobilität und Infrastruktur sowie Arbeit und Wirtschaft berührt.

 


Anlage/n:
siehe Vorlage 120/2023

Info über die Jahresscheiben der Fördermittel


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NLG_Info Aufteilung Jahresscheiben (65 KB)      
Stammbaum:
Rat/120/2023   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrum Flecken Lamspringe" hier: Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und Beschluss des Antrages auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" des Landes Niedersachsen   Bürgermeister   Beschlussvorlage
Rat/169/2023   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Zentrumsbereich des Flecken Lamspringe" hier: Beschluss des Antrags auf Aufnahme in ein Städtebau-Förderprogramm des Landes Niedersachsen (nochmaliger Ratsbeschluss)   Bürgermeister   Beschlussvorlage