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Auszug - Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, der Fortschreibung des Investitionsplans und des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Jahr 2024  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Zum braunen Hirsch"
Ort:
Rat/158/2023 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans, der Fortschreibung des Investitionsplans und des Haushaltssicherungskonzepts der Gemeinde Lamspringe für das Jahr 2024
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Verwaltungsseitig wurde die Veränderungsliste zum HH kurz vorgestellt. Der neue Fehlbetrag beläuft sich auf 3,425 Mio €. Die Steuerhebesätze wurden als Mittelwert im HSK und der HH-Satzung hinterlegt.

Seitens des Ratsvorsitzenden wurde der Kämmerei ein Dank für die gute Vorbereitung ausgesprochen.

Aus dem Gremium wurde bemängelt, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Bund und Land bei Aufgabenübertragung (Konnexität) nicht mehr auskömmlich ist. Es liegen nicht beeinflussbare Kostensteigerungen und nicht beeinflussbare Mindereinnahmen vor, so dass der Fehlbetrag auch in den kommenden Jahren trotz HSK kaum gedeckt werden kann.

In Zukunft sollen die Haushaltsplanberatungen früher starten und die Ausschüsse besser eingebunden werden. Der Termin für den Finanzausschuss wurde bereits für den 18.11.2024 abgesprochen.

 

Von Seiten der SPD-Fraktion wurden folgende Aspekte angesprochen:

 

-Die Entscheidungsgrundlage seitens des LK für die Drehleiter fehlt immer noch. Eine Aussage wird im 1 Quartal 2024 erwartet.

-Für das Fahrzeug auf dem Bauhof wurde ein Änderungsantrag gestellt. Die offenen Fragen sollen geklärt werden, im Bauausschuss vorberaten und eine Entscheidung mit Aufhebung des Sperrvermerkes im Rat getroffen werden.

-Die Mittel für die Entwicklung der Feldstraße sollen gestrichen und dies ins HSK aufgenommen werden. Es soll eine Maßnahme mit der Bezeichnung „Entwicklung eines Neubaugebietes im Flecken“ mit 25.000,- € eingestellt werden.

-Für den Zuschuss zum Rasenmäher an den TUSPO wurde ein Änderungsantrag gestellt. Es soll ein Konzept vorgelegt und im Bauausschuss die Entscheidung mit Aufhebung des Sperrvermerkes getroffen werden.

-In Bezug auf die Maßnahmen in Evensen wurde das Verfahren als kritisch angesehen. Als Kompromiss soll zunächst die Tür des DGH und die Rampe als barrierefreier Zugang umgesetzt werden.

-Für die Erneuerung der Beleuchtung im Klosterpark wurde ein Änderungsantrag gestellt. Nach Beratung im Ortsrat soll die Entscheidung mit Aufhebung des Sperrvermerkes im Bauausschuss getroffen werden.

-Bezogen auf den Radweg nach Wöllersheim wurde nach der Erweiterung durch den LK gefragt. Nicht, dass aufgrund des gemeindlichen Ausbaus, die Maßnahmen durch den LK gestrichen wird.

 

Der Bürgermeister antwortete bezogen auf die Drehleiter, dass damals die mündliche Aussage des vorbeugenden Brandschutzes lautete, dass eine Drehleiter benötigt wird. Jetzt kommt die Aussage, dass eine Drehleiter innerhalb von 15 min. am Einsatzort eintreffen muss, egal woher sie kommt. Dies könnte Anfang des Jahres im Rahmen einer Alarmierung erprobt werden. Die Aussage der Kommunalaufsicht steht, dass eine neue Drehleiter nicht genehmigungsfähig ist.

Hinsichtlich des Bauhofes erfolgt eine Aufstockung der Mitarbeiter und es ist sogar jetzt schon vorgekommen, dass Mitarbeiter nicht richtig eingesetzt werden konnten, da ein weiteres Fahrzeug fehlt. Daher ist das neue Fahrzeug aus Sicht der Verwaltung unbedingt erforderlich. Es wäre für den Verwaltungsablauf besser, wenn der Sperrvermerk aufgrund der Beratung im Bauausschuss entfällt, statt erst mit einer erneuten Ratsentscheidung.

Bezogen auf den Radweg nach Wöllersheim soll dies eine Verbesserung des Radverkehrs bringen und es ist abgesichert, dass unabhängig davon der LK die Erweiterung durchführt.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurden folgende Aspekte angesprochen:

 

-Es wurde nach den Tennet-Einnahmen gefragt. In Evensen sollten zumindest die Tür des DGH und die Rampe für den barrierefreien Zugang eingeplant werden.

-Zu den Anträgen der SPD-Fraktion wird grundsätzlich Zustimmung erteilt.

-Die Steuererhöhungen werden jedoch nicht mitgetragen.

-Die Finanzierung der Kommunen von Seiten des Bundes und Landes ist nicht mehr passend.

 

Verwaltungsseitig wurde in Bezug auf die Maßnahmen in Evensen darüber informiert, dass bereits der Dorfplatz mit 30.000,- € hergerichtet wurde und die Einnahmen von Tennet im HH 2020 veranschlagt waren. Es kann jedoch der Ansatz in der Bauunterhaltung für Unvorhergesehenes i.H.v. 5.000,- € zunächst für die Tür und die Rampe herangezogen werden.

Mit Blick auf die Steuererhöhungen mahnte der Bürgermeister den Sparwillen an und die Pflicht zur Aufstellung des HSK.

 

Aus dem Gremium wurde geäußert, dass zwar einige EinwohnerInnen durch die Grundsteuerreform verunsichert sind, jedoch die Gefahr einer Ablehnung des Haushaltes durch den LK abgewendet werden muss. Damit wären dann zahlreiche freiwilligen Leistungen gefährdet, wie z.B. das Waldbad. Daher sollte eine moderate Steuererhöhung beschlossen werden. Die 20%-Punkte sind nominal nur 4,5 % bei der Grundsteuer und 4,9 % bei der Gewerbesteuer.

Als Beispiel wurde für ein Grundstück in der Hauptstraße eine Erhöhung von 75,- € auf 78,- € und im Rosengarten von 335,- € auf 350,- € angegeben.

Eine Ablehnung der Steuererhöhung ohne weitere Vorschläge wurde im Gremium als kritisch angesehen.

 

Es wurde sodann einstimmig über die Änderungsanträge mit Sperrvermerk der SPD-Fraktion mit der Abweichung beschlossen, dass die Entscheidung zum Fahrzeug Bauhof nicht im Rat, sondern im Bauausschuss getroffen wird.

Weiterhin wurde einstimmig über die Reduzierung der Mittel in 2024 für die Entwicklung eines Neubaugebietes im Flecken auf 25.000,- € beschlossen.

 

Mit diesen Änderungen wurde abschließend über die Vorlage abgestimmt.

 


Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2024 mit folgenden Festsetzungen:

 

 Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe

für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in der Sitzung am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

11.061.400,00 

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

14.486.700,00 

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.390.100,00 

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.070.500,00 

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

199.100,00 

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.449.800,00 

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.250.700,00 

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

880.000,00 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

12.839.900,00 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

16.400.300,00 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.250.700,00 € festgesetzt.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

 

 

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

460 v. H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)

460 v. H.

 

 

2.  Gewerbesteuer

425 v. H.

 

§ 6

 

Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten

 

- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von  5.000,00 €

- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von  15.000,00 €

- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von  5.000,00 €

im Einzelfall als unerheblich.

 

 

Lamspringe, den 11.12.2023

Der Bürgermeister

 

 

Andreas Humbert

 

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin

a) den Haushaltsplan 2024

b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2024

c) den Stellenplan 2024

d) das Haushaltssicherungskonzept 2024

in der anliegenden Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8 Ablehnung: 5  Enthaltung: 1