Vorlage - Rat/158/2023
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Sachverhalt:
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem Haushaltsplan vorangestellt ist.
Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2024 mit folgenden Festsetzungen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in der Sitzung am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. | im Ergebnishaushalt |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 10.791.400,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 14.428.700,00 € |
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1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
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2. | im Finanzhaushalt
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.120.100,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 13.018.500,00 € |
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 199.100,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.464.800,00 € |
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.265.700,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 880.000,00 € |
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festgesetzt. |
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Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 12.584.900,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 16.363.300,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.265.700,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 440 v. H. |
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
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2. Gewerbesteuer | 405 v. H. |
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Lamspringe, den 11.12.2023
Der Bürgermeister
Andreas Humbert
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den Haushaltsplan 2024
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2024
c) den Stellenplan 2024
d) das Haushaltssicherungskonzept 2024
in der anliegenden Fassung.
Anlage/n:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplan 2024 (3739 KB) | ||||
2 | HSK zum Haushalt 2024 (328 KB) |