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Auszug - Aufhebung eines Beschlusses des Rates vom 03.07.2023  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 09.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/152/2023 Aufhebung eines Beschlusses des Rates vom 03.07.2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister teilte mit, dass nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht und das Innenministerium der am 03.07.2023 gefasste Beschluss zur Rücknahme des Einvernehmens gegenüber dem Landkreis rechtswidrig ist. Er bat um Rücknahme des Beschlusses, da ansonsten ein Beanstandungsverfahren durch die Kommunalaufsicht folgt.

Auch nach Rücksprache mit einem anderen Rechtsanwalt gibt es für einen Rat oder Kreistag keine rechtlichen Möglichkeiten, den Zuzug von Flüchtlingen zu begrenzen. Ggfs. sind Änderungen auf gesetzlicher Ebene erforderlich.

Der Runde Tisch hat bereits mit Vertretern des Rates getagt und es soll gemeinsam an der Integration vor Ort gearbeitet werden.

Aus dem Gremium kam der Einwand, dass der Rat durch die Handlung des Bürgermeisters bei Erteilung des Einvernehmens in seinen Rechten beschnitten wurde. Darauf antwortete der Bürgermeister, dass eine Beteiligung ohne rechtliche Auswirkungen gewesen wäre.

Es wurde aus dem Gremium weiterhin in Frage gestellt, welche Rechte bei diesem rechtswidrigen Beschluss überhaupt beschnitten wurden und ob der Landkreis Vertrauensschutz genießt. Eine weitere Klärung mit dem Rechtsanwalt wurde weiterhin gefordert.

Aus dem Gremium wurde daraufhin geäußert, dass nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses feststeht, dass das Einvernehmen rechtmäßig erteilt war und somit der Beschluss zurückgenommen werden soll.

Auf die Frage, nach welchen Kriterien das Einvernehmen erteilt wurde, wurde verwaltungsseitig dargelegt, dass lediglich bauplanungsrechtliche Aspekte zu prüfen waren und nicht der Betrieb selbst. Ob und wie der Betrieb stattfindet obliegt dem Landkreis und wird durch die Baugenehmigungsbehörde festgestellt. Eine ausführliche Darlegung der Prüfungsaspekte zur Erteilung des Einvernehmens war den Ratsmitgliedern vor der Sitzung am 03.07.2023 zugegangen.

Aus dem Gremium wurde abschließend geäußert, dass die Entscheidungskompetenz des Rates im Kontext aller rechtlichen Vorgaben zu sehen ist und Dinge, die gesetzlich festgelegt sind auch durch einen Rat nicht geändert werden können.


Beschluss:
Der unter TOP 8 gefasste Ratsbeschluss vom 03.07.2023 wird aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8 Ablehnung: 8  Enthaltung: 0