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Vorlage - Rat/152/2023  

Betreff: Aufhebung eines Beschlusses des Rates vom 03.07.2023
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:
Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 11.09.2023 ist der unter TOP 8 der Ratssitzung vom 03.07.2023 getroffene Ratsbeschluss in Bezug auf die Versagung bzw. den Widerruf oder die Rücknahme des gegenüber dem Landkreis Hildesheim erteilten Einvernehmens zur Umnutzung des Gebäudes der ehem. Realschule in eine dauerhafte Flüchtlingsunterkunft gemäß § 36 BauGB materiell rechtswidrig.

 

Der ebenfalls bemängelte Verstoß gegen kommunalverfassungsrechtl. Zuständigkeiten bei Erteilung des Einvernehmens führt zur Angreifbarkeit der Außenrechtshandlung des Bürgermeisters, nicht aber zur Wirkungslosigkeit des Einvernehmens, weshalb Fehler in der Organzuständigkeit nach außen unberücksichtigt bleiben.

 

Dies ist lt. Mitteilung der Kommunalaufsicht auch die Rechtsauffassung des hinzugezogenen Nds. Innenministeriums, welches ergänzend darauf hinweist, dass das von dort beteiligte Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung die Einschätzung in Bezug auf die Aspekte des Bauplanungsrechts teilt.

 

Sollte der rechtswidrige Ratsbeschluss nicht vom Rat durch erneuten Beschluss aufgehoben werden, hat der Landkreis Hildesheim als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der Beschluss gemäß § 173 NKomVG beanstandet wird. Eine bevorstehende Beanstandung wurde gegenüber der Gemeinde bereits angekündigt.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wird die Aufhebung des gesamten Beschlusses empfohlen, da die weiteren Ziffern aufeinander aufbauend sind.

 

Durch die Aufhebung des Beschlusses nur zu Ziff. 1 würde sich ein Außerkraftsetzen der Ziff. 2 und 3 b) ergeben. Der Beschluss zu Ziff. 3 a) hätte weiterhin Bestand und ist in Teilbereichen auch bereits abgearbeitet.

Der Teilaspekt der baurechtl. Prüfung nach § 61 NBauO zielt jedoch auf genehmigungsfreie öffentl. Baumaßnahmen, was in diesem Fall bereits überholt ist, da der Landkreis zeitgleich ein Genehmigungsverfahren durchgeführt hat (Baugenehmigung des LK vom 17.07.2023, zur Kenntnisnahme an Gemeinde Lamspringe). Insofern würde eine zu beauftragende rechtsanwaltliche Prüfung ins Leere laufen.

 

Sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der durch den Landkreis erteilten Baugenehmigung bestehen, können diese - nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht - nur von durch die Genehmigung Beschwerte (z.B. Nachbarn) im Wege der Klage gegenüber dem Landkreis geltend gemacht werden.

 

Nach Würdigung der Gesamtumstände in Bezug auf die Außenwirkung und unter Einbeziehung der Empfehlungen der Kommunalaufsicht wird verwaltungsseitig empfohlen, den gesamten Beschluss aufzuheben.


Beschlussvorschlag:
Der unter TOP 8 gefasste Ratsbeschluss vom 03.07.2023 wird aufgehoben.

 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

?

     

     

     

Erläuterung:

Es sind Kosten durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstanden.

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung: