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Auszug - Änderung der BebauungsplanNr. 15 "Rosengarten-Nord"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund von Wünschen der Bauwilligen hat der Investor die Änderung der örtlichen Bauvorschriften beantragt. Die Kosten dafür trägt der Investor.
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Rosengarten-Nord in Sehlem und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig