Vorlage - Rat/151/2023
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Sachverhalt:
Der Eigentümer und Investor des Baugebietes hat den Antrag auf Aufnahme einer textlichen Änderung in der Begründung des B-Plans „Rosengarten-Nord beantragt.
Hier soll der § 2 der örtlichen Bauvorschriften wie folgt ergänzt bzw. geändert werden:
Ausgenommen von dieser Festsetzung sind Dächer von Eingangsüberdachungen, Windfängen, Eingangstreppen, Erkern, kleinen Giebeln (Zwerchhäusern,) sowie Dächer von sonstigen An- und Vorbauten wie Dachgaupen und Dachaufbauten, Balkonen, Terrassen-überdachungen, Wintergärten, Garagen, überdachten Stellplätzen und Nebenanlagen i. S. von § 14 BauNVO. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind außerdem Sonnen-kollektoren und Photovoltaikanlagen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Rosengarten-Nord in Sehlem und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
Erläuterung: Die Kosten für die Änderung der örtlichen Bauvorschriften im B-Plan „Rosengarten-Nord“ werden vom Investor getragen. Hierzu liegt der Verwaltung bereits eine schriftliche Zustimmung vor. |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: |
Anlage/n:
Textliche Änderung der ÖBV im Bebauungsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-08-28 ÖBV mit Bg (302 KB) |
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