Auszug - Gründung des Regionalen Versorgungszentrums Leinebergland (RVZ)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Um drohenden Versorgungsengpässen im Bereich der Hausärzteversorgung entgegen zu wirken, hat der Verein Region Leinebergland e.V. gemeinsam mit Bürgermeistern, Hausärzten und der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eine Regionalstrategie erarbeitet, die auch erste Überlegungen zur Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in kommunaler Trägerschaft beinhaltet. Das Nieders. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) ist auf den Regionsverein zugekommen mit dem Angebot, als eine von drei Regionen in Niedersachsen an einem Modellprojekt zum Aufbau eines Regionalen Versorgungszentrums (RVZ) teilzunehmen.
Zum 01.12.2020 hat die Stadt Alfeld (Leine) – stellvertretend für alle Regionskommunen - einen Förderbescheid i.H.v. 1,3 Mio. € zum Aufbau eines RVZ Leinebergland erhalten. Mit der Stadt Alfeld (Leine) als Grundstückseigentümerin, und der Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim KWG als Investorin und Bauherrin, sowie dem Regionsverein als Projektentwickler konnte ein geeignetes Grundstück südlich des Friedhofs am Walter-Gropius-Ring gefunden werden. Das MVZ muss im Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen vom 18. Mai 2022 beantragt werden. Hierfür ist die notarielle Gründung des RVZ- und MVZ-Gesellschaften bis 18.02.2022 Voraussetzung. Bis auf die Gemeinde Lamspringe haben alle an der Region beteiligten Kommunen die Gesellschaftsverträge unterzeichnet. Der Zeitplan ist, dass zum 01.11.2022 das RVZ/MVZ in Zwischenlösung in Betrieb gehen soll. Die Rechtsform einer gGmbH sieht ein Stammkapital von 25.000 € vor. Die Gemeinde Lamspringe ist mit 2 x 2.000 € an dem Stammkapital beteiligt.
Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Rechtsform zu einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) sowohl für das RVZ als auch für das MVZ zu.
- Der Gemeinderat stimmt der Erbringung des anteiligen Stammkapitals für beide Gesellschaften zu.
- Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister auf Basis der im Entwurf beigefügten Gesellschaftsverträge der RVZ- und MVZ-gGmbH zur Gründung der Gesellschaften bzw. zum Beitritt der Gemeinde Lamspringe zu den Gesellschaften nach erfolgter Gründung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig