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Auszug - Wertgrenze für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen gem. § 12 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:31 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/283/2019 Wertgrenze für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen gem. § 12 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die KomHKVO konkretisiert die Regelungen hinsichtlich der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für Investitionen. Bei Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze sind Wirtschaftlichkeitsvergleiche zur Bewertung verschiedener in Betracht kommender Alternativen durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung für die Kommune zu ermitteln.

 

Unterhalb der von der Kommune festgelegten Wertgrenzen muss eine Folgekostenberechnung auf Grundlage der Ergebnisrechnung durchgeführt werden ( § 12 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO). Das Innenministerium hat auf die Eigenverantwortung der Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hingewiesen und bewusst keine Empfehlung über die Höhe der Wertgrenze abgegeben.

 

Der Verwaltungsausschuss hatte im Rahmen der Vorberatung den erheblichen Verwaltungsaufwand festgestellt, der zukünftig bei Investitionen oberhalb der Wertgrenzen entsteht. Im Vergleich waren die Wertgrenzen benachbarter Kommunen herangezogen worden. Die Empfehlung lautet daher die Wertgrenzen auf 250.000 €r Baumaßnahmen und 100.000 €r sonstige Investitionen festzulegen.

 

Ratsherr Rudi Schatz machte deutlich, dass er die Vorschrift unsinnig findet. Das Handeln der Kommunen wird dadurch deutlich erschwert. Die grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei Vorhaben im öffentlichen Bereich sieht er problematisch. Wie soll z.B. die Wirtschaftlichkeit einer öffentlichen Toilettenanlage oder eines Feuerwehrfahrzeugs beurteilt werden.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt, dass Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 KomHKVO ab einem Gesamtinvestitionsbetrag von 250.000 €r Baumaßnahmen und 100.000 €r sonstige Investitionen sind. Die Wertgrenze gilt ab dem Haushaltsjahr 2019.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 15 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1

 

 

 

Die Berichterstattung zu TOP 13 und 14 erfolgte gemeinsam.