Auszug - I. Nachtragsvertrag zum Wasserlieferungsvertrag der Harzwasserwerke GmbH (HWW)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bedarf an Frischwasser hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Zuletzt war die Trinkwasserabnahme im Jahr 2018 auf 528.000 cbm angestiegen. In der Vergangenheit wurde der Trinkwasserbedarf durch Harzwasser GmbH bzw. Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung GmbH bis zu 252.000 cbm sowie Wasserbeschaffungsverband Irmenseul bis zu 180.000 cbm und den Tiefbrunnen Neuhof bis zu 50.400 cbm sichergestellt. Diese Bezugsmengen reichen rein rechnerisch nicht aus, um den Frischwasserbedarf der Gemeinde Lamspringe zu decken. Zumal die vertraglichen Regelungen mit den Harzwasserwerken bzw. den Harzwasser-Kommunale Wasserversorgung sagen, dass die Wasserversorgungsunternehmen lediglich eine Liefermenge von 210.000 cbm garantieren. Die restlichen 42.000 cbm liefern diese Firmen nach „Können und Vermögen“ und können sofort eingestellt werden.
Der jetzt vorgelegte 1. Nachtragsvertrag mit den Harzwasserwerken GmbH stellt lediglich eine vertragliche Sicherstellung der benötigten Liefermenge dar. Eine Mindestabnahmemenge sieht der Vertrag mit den Harzwassserwerken GmbH nicht vor. Der Abschluss dieses Vertrages ist unabhängig von der Entscheidung des Rates über die Über- oder Neubohrung des Tiefbrunnen Neuhofs. Selbst wenn nach einer Sanierung des Tiefbrunnen Neuhof die Förderleistung auf 60.000 oder 70.000 cbm erhöht werden könnte, reichen die bisherigen vertraglich zugesicherten Liefermengen nicht aus, einen Bedarf über 500.000 cbm abzudecken.
Im Rahmen dieses Vertrages ist eine Erhöhung der Lieferpreise nicht enthalten.
Eine Preissteigerung ist jedoch angekündigt.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den 1. Nachtragsvertrag zum Wasserlieferungsvertrag der Harzwasserwerke GmbH in der anliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HWW 1. Nachtragsvertrag (2531 KB) |