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Vorlage - Rat/285/2019  

Betreff: I. Nachtragsvertrag zum Wasserlieferungsvertrag der Harzwasserwerke GmbH (HWW)
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
25.04.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Erläuterung/Begründung: 

 

Der Bedarf an Frischwasser hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. In den Jahren 2011 bis 2014 bezog die Gemeinde Lamspringe zwischen 414.100 cbm bis 445.100 cbm Trinkwasser. Diese Trinkwasserabnahme steigerte sich im Jahr 2017 auf 483.900 cbm bzw. im Jahr 2018 auf 528.000 cbm.

 

Der Trinkwasserbedarf wurde in der Vergangenheit aus folgenden Bezugsquellen gedeckt:

 

a)      Harzwasser GmbH, Hildesheim bzw. der Harzwasser-    Kommunale Wasserversorgung GmbH (HKW), Syke (Bündelungsvertrag)

   nach „Vermögen und Können“

 

 

bis zu 210.000 cbm,
bis zu 252.000 cbm,

b)      Wasserbeschaffungsverband Irmenseul

bis zu 180.000 cbm,

c)      Tiefbrunnen Neuhof (Fördermenge)

  bis zu  50.400 cbm.

 

Rein rechnerisch reichen diese Bezugsmengen nicht aus, um den Frischwasserbedarf der Gemeinde Lamspringe zu decken. Zumal die vertraglichen Regelungen mit den HWW bzw. der HKW besagen, dass die Wasserversorgungsunternehmen lediglich eine Liefermenge von 210.000 cbm garantieren. Die restlichen 42.000 cbm Frischwasser liefern diese Firmen nach „nnen und Vermögen“ und können sofort eingestellt werden.

 

Der jetzige 1. Nachtragsvertrag mit den Harzwasserwerken GmbH stellt lediglich eine vertragliche Sicherstellung der benötigten Liefermenge dar. Eine Mindestabnahmemenge sieht der Vertrag mit den Harzwasserwerken GmbH nicht vor.

 

Der Abschluss dieses Vertrages ist unabhängig von der Entscheidung des Rates über die Über- bzw. Neubohrung des TB Neuhofs zu sehen. Selbst wenn nach Sanierung des TB Neuhof die Förderleistung auf 60.000 oder 70.000 cbm erhöht werden kann, reichen die bisherigen vertraglich zugesicherten Liefermengen nicht aus, einen Bedarf über 500.000 cbm abzudecken.

 

Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Weiterhin ist der Abschluss eines Vertrages mit der HKW anzustreben, wonach die neue vertraglich zugesicherte Höchstliefermenge in den bestehenden Bündelungsvertrag einfließt.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den 1. Nachtragsvertrag zum Wasserlieferungsvertrag der Harzwasserwerke GmbH in der anliegenden Fassung.


Anlage:

1. Nachtragsvertrag