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Auszug - Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung; Abschluss des Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:31 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/288/2019 Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung;
Abschluss des Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach langwierigen Verhandlungen hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 06.12.2018 den der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Vertragstext beschlossen. Dieser Text ist aus Sicht des Landkreises abschließend. Nach intensiven Gesprächen zwischen Kreisverwaltung und Vertretern der Kommunen waren die ebenfalls der Beschlussvorlage als Anlage beigegten „verbindlichen Erläuterungen“ inhaltlich abgestimmt worden. Der Landkreis hatte nunmehr darum gebeten, Entscheidungen in den Kommunen zum Vertragstext herbeizuführen.

Fachbereichsleiterin Marion Schnelle stellte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrages vor.

 

Der Landkreis Hildesheim hatr den Fall, dass einzelne Kommunen keinen Vertrag abschließen, angekündigt, für die betreffenden Kommunen eine gesplittete Kreisumlage zur Anwendung zu bringen. Dabei ist von einer Erhöhung der Kreisumlage um 9,2 %-Punkte auszugehen. Sofern der Landkreis die Aufgabe der Kindertagesbetreuung selbst wahrnimmt, wird es dann auch zu einer Spitzabrechnung der Aufwendungen zusätzlich kommen. Das Defizit der Gemeinde Lamspringe im Haushaltsjahr 2019 beläuft sich beim Produkt 365 auf rd. 505.000 €. Dies entspricht dem Umfang der angekündigten Kreisumlagenerhöhung.

Aufgrund der erheblichen finanziellen Beteiligung der Gemeinde Lamspringe an der Aufgabenwahrnehmung kann eine Zustimmung zur Vereinbarung nicht selbstverständlich sein. Gleichwohl besteht ein kommunales Interesse an der Aufgabe, da sie ein wesentliches Gestaltungsinstrument für die Lebensbedingungen der Familien vor Ort darstellt.

 

Im Namen der CDU-Fraktion sprach sich Ratsherr Justus Lüder für den Vertragsabschluss aus. Dabei hob er insbesondere die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort hervor. Aus seiner Sicht soll durch den neuen Vertrag eine gewisse Transparenz bei den Kosten erreicht werden. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen im Kreisgebiet sollte möglich sein. Er spricht sich dabei ausdrücklich für die Einführung einheitlicher Daten- und Erfassungstools aus. Mit dem Beispiel „linke Tasche rechte Tasche“ wies er darauf hin, dass sich der Landkreis durch die Gemeinden mit der Kreisumlage finanziert. Bislang hat keine der kreisangehörigen Gemeinden gegen den Vertrag gestimmt.

Ratsherr Martin Hauk bedauerte, dass der jetzt vorgelegte Vertrag noch keine Investitionskostenregelung enthält. Er verwies insbesondere auf die Forderung der Stadt Hildesheim hinsichtlich einer zukünftigen Investitionskostenbezuschussung. Gleichwohl sieht er die Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinden positiv.

Nach Ansicht des Ratsherrn Rudi Schatz hat der Vertrag durchaus Lücken, er sieht ihn jedoch als richtigen Schritt um kreisweit einheitliche Konditionen zu schaffen. Die erhoffte Transparenz kann auch insbesondere bei zukünftigen Gebührengestaltungen dazu beitragen, gleiche Lebensbedingungen innerhalb des Kreisgebietes zu schaffen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ließ der Ratsvorsitzende zunächst über Alternative 1 des Beschlussvorschlags abstimmen.


Beschluss:

 

Der vom Kreistag am 06.12.2018 beschlossenen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kindergartenvertrag) mit Inkrafttreten vom 01.01.2019 wird zugestimmt.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltung: 1

 

 

Eine Beschlussfassung zu Alternative 2 war damit nicht mehr erforderlich.