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Vorlage - Rat/288/2019  

Betreff: Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung;
Abschluss des Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
25.04.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Kita Vertrag 2019 ff Verbindliche Erläuterungen finale Endfassung  
Kita-Vertrag  

Erläuterung/Begründung: 

 

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 06.12.2018 den als Anlage beigefügten Vereinbarungstext beschlossen. Wie berichtet war zu diesem Vertragstext aus Sicht der Städte- und Gemeinden sowie der Samtgemeinde noch Klarstellungsbedarf gesehen worden.

 

Der Vertragstext ist jedoch aus Sicht des Landkreises abschließend. Nach intensiven Gesprächen zwischen Kreisverwaltung und Vertretern der Kommunen sind die ebenfalls als Anlage beigefügten „verbindlichen Erläuterungen“ inhaltlich abgestimmt worden. Ursprüngliches Ziel war es, entsprechende Formulierungen in die vertraglichen Regelungen aufzunehmen. Aus Sicht des Landkreises ist jedoch der eigentliche Vertragstext „ausverhandelt“.

 

Wesentliche Eckpunkte des Vertrages sind:

 

  • Die Berechnung der Kostenbeteiligung des Landkreises erfolgt zukünftig  auf Grundlage der vom Land als angemessen anerkannten Personalkosten (nicht für Reinigungs- oder Hilfskräfte).   Damit werden die bisherigen Finanzierungsregelungen dahingehend umgestellt, dass die Kreiszuwendungen sich an den tatsächlichen Betreuungsleistungen (Gruppenangeboten) orientieren, statt wie bisher an der Kreisumlage sowie der Kinderzahl.

Der so ermittelte Betrag wird mit einem ansteigenden Aufschlag von 13% bis 18% versehen.

  • Die Laufzeit ist unbefristet vorgesehen.
  • Es ist ein jährliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten zum 01.08. vorgesehen.
  • Die Kosten für die Kindertagespflege werden komplett vom Landkreis übernommen. Im Gegenzug bedarf die Festsetzung der Elternbeiträge für Kindertagespflege der Zustimmung des Landkreises.
  • Für Kinder im Hortalter (in Lamspringe betreut in Ganztagsschule) wird es einen jährlichen Betrag von 63 € / Kind geben.
  • Der Landkreis fördert Investitionen auf Grundlage der bisher geltenden Förderrichtlinie. Ab 2018 (rückwirkend) werden hierfür 500.000 € mehr zur Verfügung bereitgestellt. Eine Änderung der Grundsätze erfolgt im Einvernehmen mit den Gemeinden und wird zum 31.07.2019 angestrebt. Sollte es zu keiner Einigung kommen, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31.08.2019.
  • Für Kommunen, die ein Minus gegenüber der bisher geltenden Finanzierungsregelung machen, wird ein Härtefonds gebildet werden. Inwieweit eine Inanspruchnahme in Frage kommt, hängt von den tatsächlich vorhandenen Gruppen im Jahr 2019 ab. Der LK Hildesheim stellt dafür im Jahr 2019 700.000 € ein. Der Fonds soll von 100 / 70 / 40 / 10 % auf 0 im Jahr 2023 abschmelzen.
  • Von einem möglicher Überschuss des LK für 2019  werden 50 % des Überschusses im Rahmen von 5 bis 10 Mio. Euro (maximal 2,5 Mio. Euro)  an die Kommunen zusätzlich ausgeschüttet.

Durch die zwischenzeitlich mit Datum vom 27.02.2019 vom Landrat ergangenen verbindlichen Erläuterungen sind u.a. die Fragen des individuellen Bedarfs, des Ausschlusses von Schadenersatz sowie Einzelheiten zur Festlegung von Elternbeiträgen oder des Härtefonds ergänzend beantwortet worden.

 

Auf die Ausführungen im Rahmen der Ratssitzungen vom 11.12.2018 sowie 14.02.2019 wird verwiesen.

Zu den finanziellen Auswirkungen ist darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung der Kreisumlage bei Vertragsabschluss nicht vorgesehen ist. Für den Fall, dass einzelne Kommunen keinen Vertrag abschließen, wird für diese die Aufgabe der Kindertagesbetreuung durch den Landkreis als zuständiger Aufgabenträger übernommen. In diesem Fall wird für die betreffenden Kommunen eine gesplittete Kreisumlage zur Anwendung kommen.

Das Defizit lt. Haushaltsplan 2019 beläuft sich beim Produkt 365 auf rd. 505.000 €. Dies ist der Anteil, den die Gemeinde Lamspringe nach Zuweisung durch den Landkreis Hildesheim sowie unter Berücksichtigung der erhöhten Finanzhilfe des Landes zur Aufgabenerledigung beiträgt. Hinzuweisen ist außerdem darauf, dass Steigerungen der Gesamtaufwendungen in den kommenden Jahren allein durch Tarifsteigerungen und allgemeine Preisentwicklung sowie steigende Kinderzahlen und Erhöhung des täglichen Betreuungsumfanges zu erwarten sind.

 

Aufgrund der erheblichen finanziellen Beteiligung der Gemeinde Lamspringe an der Aufgabenwahrnehmung kann eine Zustimmung zur Vereinbarung nicht selbstverständlich sein. Dennoch sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, dass ein großes kommunales Interesse an der Aufgabe besteht, da sie ein wesentliches Gestaltungsinstrument für die Lebensbedingungen der Familien vor Ort darstellt. Die Möglichkeit der Steuerung von Kinderbetreuungsangeboten ist inzwischen ein nicht zu vernachlässigender Standortfaktor sowohl bei der Wohnortwahl als auch für die ortsansässigen Betriebe. Ein heutiger Verzicht auf dieses Steuerungselement wird Auswirkungen für die nächsten Generationen haben, da diese Entscheidung nicht wieder einseitig zurückgenommen werden kann! Positiv anzuerkennen ist, dass der Landkreis Hildesheim im Zuge der Verhandlungen stets betont hat, dass er sich seiner Verantwortung bewusst ist und mit der neuen Vereinbarung deutlich höhere Mittel für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stellt.

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Der vom Kreistag am 06.12.2018 beschlossenen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kindergartenvertrag) mit Inkrafttreten vom 01.01.2019 wird zugestimmt.

 

Alternative 2:

Der vom Kreistag am 06.12.2018 beschlossenen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kindergartenvertrag) mit Inkrafttreten vom 01.01.2019 wird nicht zugestimmt.


Anlage:

Vertrag Stand 06.12.2018 Kreistagsbeschluss

Verbindliche Erläuterungen vom 27.02.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kita Vertrag 2019 ff Verbindliche Erläuterungen finale Endfassung (57 KB)      
Anlage 2 2 Kita-Vertrag (3878 KB)