Auszug - Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lamspringe für die Friedhöfe in Irmenseul und Graste
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Rahmen der Neufassung des Ortsrechts sind auch die bisherigen Friedhofssatzungen neu zu fassen. Die bisherige Friedhofssatzung galt sowohl für die beiden gemeindeeigenen Friedhöfe in Irmenseul und Graste als auch für die Friedhofskapellen auf diesen Friedhöfen sowie die Friedhofkapelle in Lamspringe. Zur besseren Abgrenzung soll das Ortsrecht für die Friedhöfe und die Friedhofskapellen zukünftig in zwei Satzungen geregelt werden.
Der den Ratsmitgliedern übersandte Entwurf der neuen Friedhofssatzung stellt im Wesentlichen eine redaktionelle Überarbeitung der bisherigen Satzung dar. Die Satzungen der Kirchen für die anderen Friedhöfe innerhalb der Gemeinde Lamspringe und Satzungen anderer Kommunen wurden vergleichend herangezogen. Inhaltlich wurden die bereits praktizierte Einrichtung von Rasengräbern sowie die Verlängerung der Nutzungszeit auf höchsten zweimal für einen Zeitraum von je 5 Jahren neu geregelt.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Friedhofssatzung für die Friedhöfe in Irmenseul und Graste in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Friedhofs_Irmenseul-Graste_2018-11-21 (159 KB) |