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Vorlage - Rat/251/2018  

Betreff: Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Lamspringe für die Friedhöfe in Irmenseul und Graste
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:847-12
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Friedhofssatzung_Irmenseul-Graste_Entwurf_2018-11-21  

Erläuterung/Begründung: 

 

Nach dem Gesetz über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe tritt das Ortsrecht der bisherigen Gemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Lamspringe spätestens am 31.12.2018 außer Kraft. Das Ortsrecht der bisherigen Samtgemeinde gilt grundsätzlich unbefristet weiter. Zwar ist die Friedhofssatzung eine Satzung der ehemaligen Samtgemeinde; im Zuge der allgemeinen Anpassung des Ortsrechts soll aber auch diese zum 01.01.2019 auf einen neuen Stand gebracht werden.

 

Die bisherige Friedhofssatzung galt sowohl für die beiden gemeindeeigenen Friedhöfe in Irmenseul und Graste als auch für die Friedhofskapellen auf diesen Friedhöfen und auf dem Friedhof in Lamspringe. Zur besseren Abgrenzung soll das Ortsrecht für die Friedhöfe und die Friedhofskapellen zukünftig in zwei verschiedenen Satzungen geregelt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf der neuen Friedhofssatzung stellt im Wesentlichen eine redaktionelle Überarbeitung der bisherigen Satzung dar. Die Satzungen der Kirchen für die anderen Friedhöfe innerhalb der Gemeinde Lamspringe und Satzungen anderer Kommunen wurden vergleichend herangezogen. Auf folgende inhaltlichen Änderungen wird hingewiesen:

 

  1. Die bereits praktizierte Einrichtung von Rasengräbern (Rasengrabstätten für Särge oder Urnen, jeweils anonym oder mit Kennzeichnung durch eine im Boden liegende Steinplatte) wurde unter § 12 Abs. 1 neu in die Satzung aufgenommen.

 

  1. Die Verlängerung der Nutzungszeit wurde unter § 21 Abs. 2 auf höchstens zweimal für einen Zeitraum von je fünf Jahren festgelegt. Die bisherige Regelung lautete: „Nach Ablauf … kann das Nutzungsrecht … neu erworben werden.“.

 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Friedhofssatzung für die Friedhöfe in Irmenseul und Graste in der als Anlage beigefügten Fassung.


Anlage:

Entwurf der Friedhofssatzung der Gemeinde Lamspringe

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofssatzung_Irmenseul-Graste_Entwurf_2018-11-21 (159 KB)