Auszug - Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Rahmen der Neufassung des Ortsrechtes ist der Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung erforderlich. Dieser Umstand wurde zum Anlass genommen, eine Neukalkulation der Wasserversorgungsgebühren und –beiträge vorzunehmen. Mit der Neukalkulation der Gebühren und Beiträge wurde die Fa. COMUNA beauftragt. Auf die Ausführungen zu TOP 8 der Fa. COMUNA wird verwiesen.
Die Wasserabgabensatzung sieht ab 01.01.2019 folgende Gebühren bzw. Beitragsätze vor:
a) Verbrauchsgebühr Frischwasser1,61 €/m³
b) eine mtl. Grundgebühr je Wassermesserab 6,00 €
c) Beitrag für Frischwasser7,62 €/m²
Der Gebührensatz pro Kubikmeter Frischwasser wird damit um 0,05 €/m³ (brutto) gesenkt.
Die Verbrauchsgebühr wird damit um 0,05 €/m³ (brutto) gesenkt.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Wasserabgaben (5195 KB) |