Auszug - Erlass einer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund der Neubildung der Gemeinde Lamspringe ist das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden neu zu fassen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der Erlass einer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser notwendig. Der Entwurf der Wasserversorgungssatzung war allen Ratsmitgliedern mit der Beschlussvorlage zugegangen. Die wesentliche Änderung gegenüber der alten Satzung besteht darin, dass die öffentliche Anlage der Wasserversorgung bislang an der Grundstücksgrenze endete. Der Grundstückseigentümer war für die ordnungsgemäße Unterhaltung bis zur Messeinrichtung verantwortlich. Bei Unterhaltungsmaßnahmen war vom Grundstückseigentümer ein eingetragenes Installationsunternehmen mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die Gemeinde konnte die Ausführung der Arbeiten überwachen.
Nach der neuen Satzung endet die öffentliche Einrichtung vor der Messeinrichtung. Für die ordnungsgemäße Unterhaltung des Hausanschlusses (von der Grundstücksgrenze bis zur Messeinrichtung) ist die Gemeinde Lamspringe gegen Kostenerstattung zuständig. Im Falle einer Erneuerungs- oder Unterhaltungsmaßnahme bedeutet diese Regelung für die Verwaltung eine erhebliche Arbeitsvereinfachung.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Wasserversorgung (6655 KB) |