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Vorlage - Rat/249/2018  

Betreff: Erlass einer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Wasserversorgungssatzung  

Erläuterung/Begründung: 

 

Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.

 

Die bisherige Satzung wurde am 21.10.1982 beschlossen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist diese Satzung neu zu fassen.

 

Die öffentliche Anlage der Wasserversorgungsanlage endete nach der alten Satzung an der Grundstücksgrenze. Der Grundstückseigentümer war für die ordnungsgemäße Unterhaltung bis zur Messeinrichtung verantwortlich. Bei Unterhaltungsmaßnahmen war vom Grundstückseigentümer ein eingetragenes Installationsunternehmen mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Die Gemeinde konnte die Ausführung der Arbeiten überwachen.

 

Nach der neuen Satzung endet die öffentliche Einrichtung vor der Messeinrichtung. Für die ordnungsgemäße Unterhaltung des Hausanschlusses (von der Grundstücksgrenze bis zur Messeinrichtung) ist die Gemeinde Lamspringe gegen Kostenerstattung zuständig. Im Falle einer Erneuerungs- oder Unterhaltungsmaßnahme bedeutet diese Regelung für die Verwaltung eine erhebliche Arbeitsvereinfachung.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)

 

Ein Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.


Anlage:

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wasserversorgungssatzung (6655 KB)