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Auszug - 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Graste
Ort:
Rat/232/2018 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:142-00/1
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 16.05.2018 hat der Niedersächsische Landtag wesentliche Änderungen des Gesetzes beschlossen. Unter anderem wurde die Altersgrenze für die Mitgliedschaft in den Einsatzabteilungen auf die Vollendung des 67. Lebensjahres (vorher 63. Lebensjahr) festgelegt. Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe ist diesbezüglich in den §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 anzupassen.

 

Des Weiteren sieht die Neuregelung des § 12 Abs. 6 NBrandSchG eine Pflichtenbelehrung neuer Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vor, die aktenkundig zu machen ist. Zur Klarstellung wurde diese Regelung in § 16 Abs. 7 der Satzung ergänzt. Anstelle des/der Hauptverwaltungsbeamten/-in soll grundsätzlich der/die Ortsbrandmeister/-in die Pflichtenbelehrung durchführen.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim, in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Satzung FFw (372 KB)