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Vorlage - Rat/232/2018  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:142-00/1
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderung Satzung FFw  

Erläuterung/Begründung: 

 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 16.05.2018 hat der Niedersächsische Landtag wesentliche Änderungen des Gesetzes beschlossen. Unter anderem wurde die Altersgrenze für die Mitgliedschaft in den Einsatzabteilungen auf die Vollendung des 67. Lebensjahres (vorher 63. Lebensjahr) festgelegt. Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe ist diesbezüglich in den §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 anzupassen.

 

Des Weiteren sieht die Neuregelung des § 12 Abs. 6 NBrandSchG eine Pflichtenbelehrung neuer Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vor, die aktenkundig zu machen ist. Zur Klarstellung wurde diese Regelung in § 16 Abs. 7 der Satzung ergänzt. Anstelle des/der Hauptverwaltungsbeamten/-in soll grundsätzlich der/die Ortsbrandmeister/-in die Pflichtenbelehrung durchführen.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim, in der als Anlage beigefügten Fassung.


Anlage:

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Lamspringe

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Satzung FFw (372 KB)