Auszug - Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan sowie die Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019. Kenntnisnahme des Ablaufplanes "Jahresabschlüsse der Gemeinden"
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Kämmerer Reinhard Schmidt wies zu Beginn darauf hin, dass es leider nicht gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Daher ist ein Haushaltssicherungskonzept zusätzlich erforderlich.
Der Höchstbetrag für Kassenkredite konnte von 3 Mio. auf 2,5 Mio. € gesenkt werden. Die vorgesehene Kreditaufnahme i.H. von 1,67 Mio. sinkt um rd. 20.000 € für einen Grundstücksverkauf.
Kämmerer Reinhard Schmidt ging ausführlich auf die Entwicklung der Fehlbeträge zum Start der Doppik sowie zur Gründung der Gemeinde Lamspringe hin. Festzuhalten ist, dass leider keine wesentliche Verringerung der Fehlbeträge erreicht werden konnte. Der Gesamtfehlbetrag beläuft sich derzeit auf rd. 2 Mio. €. Dies sollte bei zukünftigen Projekten oder Wünschen unbedingt berücksichtigt werden. Finanzielle freie Mittel der Gemeinde Lamspringe sind nicht vorhanden und nicht erkennbar. Bei Wünschen nach neuen Einrichtungen ist zukünftig zwingend ein Finanzierungsvorschlag beizubringen.
Weiter sinkende Einwohnerzahlen führen zu sinkenden Schlüsselzuweisungen. Daher sind Einsparpotentiale zukünftig zwingend zu nutzen. Problematisch wird es insbesondere, falls es zu Einnahmeeinbrüchen kommt. Hier müsste dann über das möglich Instrument einer Haushaltssperre nachgedacht werden.
Im Vorfeld der Haushaltsberatungen waren 3 Anfragen zum Haushalt eingegangen. Die Beantwortung von 2 Anfragen liegt den Fraktionen vor. Die 3. Anfrage beinhaltet insbesondere eine Prioritätenliste für Bau-Unterhaltungsmaßnahmen. Diese Beantwortung steht noch aus und wird in nächster Zeit durch die Verwaltung erfolgen.
Es schloss sich eine Diskussion zu Bau-Unterhaltungsmaßnahmen, zu einer Prioritätenliste und der Frage der Verschiebung von Investitionsmaßnahmen an. Darüber hinaus wurde die fehlende Transparenz bei Bau-Unterhaltungsmaßnahmen bemängelt.
Der allgemeine Sparzwang soll nicht dazu führen, keine Ideen für die Zukunft der Gemeinde Lamspringe zu entwickeln.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Festsetzungen:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am
13. Februar 2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. | im Ergebnishaushalt
|
|
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 9.785.700,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 9.980.200,00 € |
|
|
|
1.3 | der außerordentlichen Erträge | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen | 24.500,00 € |
|
|
|
2. | im Finanzhaushalt
|
|
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.352.000,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.703.600,00 € |
|
|
|
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 502.700,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.175.900,00 € |
|
|
|
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.755.500,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 729.600,00 € |
festgesetzt |
| |
|
|
|
Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
| |
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 11.610.200,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 11.609.100,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.673.200,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 827.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 440 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v.H.
2 Gewerbesteuer 405 v.H.
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den Haushaltsplan 2019
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2019
c) den Stellenplan 2019
d) die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019
in der anliegenden Fassung.
Weiterhin nimmt er den Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ zur Kenntnis. Der Ablaufplan ist ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14 Ablehnung: 1
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HH 2019 1.Teil (15832 KB) | ||||
2 | HH 2019 2.Teil (30716 KB) | ||||
3 | HH 2019 3.Teil (39046 KB) | ||||
4 | HP 2019 HSK Bericht (2272 KB) | ||||
5 | Ablaufplan (788 KB) |