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Vorlage - Rat/273/2019  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan sowie die Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019.
Kenntnisnahme des Ablaufplanes "Jahresabschlüsse der Gemeinden"
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
HH 2019 1.Teil  
HH 2019 2.Teil  
HH 2019 3.Teil  
HP 2019 HSK Bericht  
HP 2019 HSK Bericht Liste Maßnahmen  
Ablaufplan  

Erläuterung/Begründung: 

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem Haushaltsplan vorangestellt ist.

 

Zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes fordert die Kommunalaufsicht des Landkreises einen Ablaufplan zur Fertigstellung fehlender Jahresabschlüsse. Dieser Ablaufplan wird ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt und ist vom Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019 mit folgenden Festsetzungen:

 

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am
13. Februar 2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1.

im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

9.785.700,00  €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

9.980.200,00  €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge

0,00  €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen

24.500,00  €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.352.000,00  €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.703.600,00  €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

502.700,00  €

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.175.900,00  €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.755.500,00  €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

729.600,00  €

festgesetzt

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

11.610.200,00  €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

11.609.100,00  €

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.673.200,00 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 827.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1.Grundsteuer

1.1für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)              440 v.H.

1.2für die Grundstücke (Grundsteuer B)              440 v.H.

 

2Gewerbesteuer              405 v.H.

 

 

§ 6

 

Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten

-für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von               5.000,00 €

-für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von               15.000,00 €

-für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von               5.000,00 €

im Einzelfall als unerheblich.

 

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin

a)        den Haushaltsplan 2019

b)        die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2019

c)        den Stellenplan 2019

d)        die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019

in der anliegenden Fassung.

 

Weiterhin nimmt er den Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ zur Kenntnis. Der Ablaufplan ist ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.


Anlagen:

- Entwurf HP 2019

- Ablaufplan Jahresabschlüsse der Gemeinden

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 HH 2019 1.Teil (15832 KB)      
Anlage 4 2 HH 2019 2.Teil (30716 KB)      
Anlage 5 3 HH 2019 3.Teil (39046 KB)      
Anlage 1 4 HP 2019 HSK Bericht (2272 KB)      
Anlage 2 5 HP 2019 HSK Bericht Liste Maßnahmen (939 KB)      
Anlage 6 6 Ablaufplan (788 KB)