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13.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung Mitwirkung von Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Dafür sind dem Amtsgericht Alfeld (Leine) Personen zu benennen, die als Schöffin oder Schöffe in der Strafgerichtsbarkeit mitwirken.  

Die Gemeinde Lamspringe bittet daher interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich als Schöffin oder Schöffe zur Verfügung zu stellen, oder geeignete Personen dafür vorzuschlagen.

Berufen werden können Personen, die nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Gemeinde wohnen (§§ 31, 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).

Nach Beschluss durch den Gemeinderat werden die aufgestellten Personen für das Schöffenamt dem Amtsgericht Alfeld (Leine) vorgeschlagen. Interessenten für das Jugendschöffenamt werden dem Dezernat für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit des Landkreises Hildesheim übermittelt. Ein Ausschuss beim Amtsgericht wählt dann aus der Vorschlagsliste aller Gemeinden die für die Amtszeit 2024 bis 2028 erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen aus.

Bewerberinnen und Bewerber für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen werden gebeten, ihr Interesse bis spätestens 31.03.2023 bei der Gemeinde zu bekunden. Bewerbungen können persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten, schriftlich oder per Mail eingereicht werden. Nähere Informationen sowie Bewerbungsvordrucke finden Sie in der rechten Spalte ==>