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Vorlage - Rat/193/2024  

Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Rosengarten-Nord" in Sehlem
Status:öffentlich  
Verfasser:Helge Wolf
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wolf, Helge
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehlem Anhörung
11.03.2024 
Sitzung des Ortsrates Sehlem geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
13.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2024-02-02 ÖBV+Bg kompl.  

Sachverhalt:
Nachdem der Investor des Baugebietes Rosengarten-Nord den Antrag auf Änderung der § 2 und § 3 der örtlichen Bauvorschriften beantragt hatte, folgte der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 09.10.2023 dem Antrag und beschloss den Aufstellungsbeschluss. Die geänderten B-Plan-Unterlagen wurden gem. § 13 BauGB in der Zeit vom 26.10. bis 27.11.2023 nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Aufgrund der eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden vom Büro Müller, welches das Änderungsverfahren fachlich betreut, vorgeschlagen, die im Anhang aufgeführten Änderungen in die örtlichen Bauvorschriften aufzunehmen und als Satzung festzulegen.

Die Änderungen wurden mit dem Investor des Baugebietes, sowie dem Bauordnungsamt des Landkreises bereits abgestimmt und beide haben dem Vorschlag des Büros zugestimmt.
 


Beschlussvorschlag:
Die örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan Nr. 15 „Rosengarten-Nord“ werden entsprechend der Anlage geändert und als Satzung beschlossen.
 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

Erläuterung:

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

     

 


Anlage/n:
nderungsvorschlag für den Bebauungsplan


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-02-02 ÖBV+Bg kompl. (307 KB)