Vorlage - t/141/2023-1-1
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Sachverhalt:
Aufgrund der vom Landkreis Hildesheim in Aussicht gestellten Verschiebung der OD-Grenze (OD-Stein) würden die Zufahrten und insbesondere die Grundstücke entlang der Kreisstraße innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen und die 20 m Bauverbotszone kann entfallen. Diese Änderung wurde in den vorliegenden Bebauungsplan aufgenommen und die Darstellungen und Baugrenzen entsprechend angepasst. Die geänderten Unterlagen wurden vom 18.01.2024 bis zum 22.02.2024 gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt.
Der Satzungsbeschluss kann nun erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 7 „Hoher Weg“ in Woltershausen mit dem Bearbeitungsstand vom 27.02.2024 wird als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
Ca. 5.000,- € € | Ca. 800.000,- € | 200.000,- € | |
Erläuterung: Für Planungskosten der Fachbüros im laufenden Jahr. Planungs- und Erschließungskosten in den Folgejahren. |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: Durch die Bebauung kommt es zur Versiegelung von bisher belebten Bodenflächen. Die Eingriffe in den Naturhaushalt werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. |
Anlage/n:
-Bebauungsplan, Stand: 27.02.2024
-Begründung zum B-Plan, Stand: 27.02.2024
-Stellungnahmen vom Fachplaner zu den Hinweisen und Einwendungen im Auslegungsverfahren, Stand: 27.02.2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2024-02-27 LA74 Hoher Weg - Bebauungsplan 27-2-2024 (5127 KB) | ||||
2 | 2024-02-27 LA74 Hoher Weg - Begründung 27-2-2024 (861 KB) | ||||
3 | 2024-02-27 LA74D3 Stellungnahme 4 (a)(2) (348 KB) |