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Vorlage - Rat/181/2024  

Betreff: Annahme von Zuwendungen gem . § 111 Abs. 8 NKomVG
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
21.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
13.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:
Nach § 111 Abs. 8 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen. Mit Beschluss vom 08.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Lamspringe die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis 2.000 € dem Verwaltungsausschuss übertragen. Bei den Spenden werden folgende Verwendungszwecke vom Spender vorgegeben:

  1. 7.500 € für Jugendarbeit, 7.678,53 € Grundschule - Beamer
  2. FFW Netze, Bekleidung

 

Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.


Beschlussvorschlag:
Es wird die Annahme folgender Spenden beschlossen: 

  1. Windpark Bockenem Repowering GmbH&Co.KG  

Geldzuwendung  über   15.178,53

 

  1. Carsten Kropp    Sachzuwendung über  3.328,00 €

 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

Erläuterung:

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung: