Seiteninhalt

Vorlage - Rat/168/2023  

Betreff: Kommunale Wärmeplanung
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Humbert
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit der Novelle des Nieders. Klimaschutzgesetzes treten zum 01.01.2024 verpflichtende Maßnahmen für eine Vielzahl von niedersächsische Kommunen in Kraft. Gemäß § 20 wird die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis 2028 verpflichtend.

 

Die kommunale Wärmeplanung bezieht sich auf die strategische Planung und Organisation der Wärmeversorgung innerhalb einer Gemeinde oder einer städtischen Region. Ziel ist es, die Wärmeversorgung effizient, nachhaltig und kosteneffektiv zu gestalten

 

Als finanzschwache Kommune profitiert die Gemeinde Lamspringe bei Antragstellung bis 31.12.2023 von einer erhöhten Förderquote von 100%.

 


Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen Förderantrag an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch einen fachkundigen externen Dienstleister zu stellen.
 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

Ca. 70.000,00

     

     

Erläuterung:

Der Ausgabebetrag wird zu 100% durch die Förderung refinanziert.

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

Energieeinsparung sowie weiterer Ausbau von Erneuerbaren Energien