Vorlage - Rat/168/2023
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Sachverhalt:
Mit der Novelle des Nieders. Klimaschutzgesetzes treten zum 01.01.2024 verpflichtende Maßnahmen für eine Vielzahl von niedersächsische Kommunen in Kraft. Gemäß § 20 wird die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis 2028 verpflichtend.
„Die kommunale Wärmeplanung bezieht sich auf die strategische Planung und Organisation der Wärmeversorgung innerhalb einer Gemeinde oder einer städtischen Region. Ziel ist es, die Wärmeversorgung effizient, nachhaltig und kosteneffektiv zu gestalten …“
Als finanzschwache Kommune profitiert die Gemeinde Lamspringe bei Antragstellung bis 31.12.2023 von einer erhöhten Förderquote von 100%.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen Förderantrag an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch einen fachkundigen externen Dienstleister zu stellen.