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Vorlage - Rat/161/2023  

Betreff: 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lamspringe vom 15.12.2021
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
20.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung der Hundesteuer  
Vergleich Hundesteuer der Kreiskommunen  
Kalkulation der Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2024  
Alte Hebesätze vor der Gebietsreform  

Sachverhalt:
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Gemeinde Lamspringe am 20.12.2016 die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer erlassen.

Mit Satzung vom 01.01.2022 wurde die Abschaffung der Hundesteuermarken festgelegt.

 

Die verschiedenen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lamspringe hatten zum Teil unterschiedliche Hebesätze, die mit der Satzung zum 01.01.2017 vereinheitlicht worden sind.

 

Im Vergleich der Kreiskommunen liegt die Gemeinde Lamspringe bei Betrachtung vergleichbarer Kommunen am unteren Rand der Hebesätze bei den nicht gefährlichen Hunden.

Daher wird, auch im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts, eine Anhebung der Steuersätze wie folgt vorgeschlagen:

 

 

alter Satz

neuer Satz

1. Hund

60,00

72,00

2. Hund

90,00

102,00

jeder weitere

120,00

132,00

 


Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Hundesteuersatzung der Gemeinde Lampringe wie vorliegend zu ändern.


 

Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

      7.000

7.000 €

7.000

 7.000

Erläuterung: Durch die Anhebung der Steuersätze werden entsprechende Mehreinnahmen erwartet.

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

     

 


Anlage/n:

1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung der Hundesteuer

Vergleich Hundesteuer der Kreiskommunen

Kalkulation der Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2024

Alte Hebesätze vor der Gebietsreform



 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung der Hundesteuer (183 KB)      
Anlage 2 2 Vergleich Hundesteuer der Kreiskommunen (179 KB)      
Anlage 3 3 Kalkulation der Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2024 (163 KB)      
Anlage 4 4 Alte Hebesätze vor der Gebietsreform (165 KB)