Vorlage - Rat/161/2023
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Sachverhalt:
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Gemeinde Lamspringe am 20.12.2016 die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer erlassen.
Mit Satzung vom 01.01.2022 wurde die Abschaffung der Hundesteuermarken festgelegt.
Die verschiedenen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lamspringe hatten zum Teil unterschiedliche Hebesätze, die mit der Satzung zum 01.01.2017 vereinheitlicht worden sind.
Im Vergleich der Kreiskommunen liegt die Gemeinde Lamspringe bei Betrachtung vergleichbarer Kommunen am unteren Rand der Hebesätze bei den nicht gefährlichen Hunden.
Daher wird, auch im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts, eine Anhebung der Steuersätze wie folgt vorgeschlagen:
| alter Satz | neuer Satz |
1. Hund | 60,00 | 72,00 |
2. Hund | 90,00 | 102,00 |
jeder weitere | 120,00 | 132,00 |
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Hundesteuersatzung der Gemeinde Lampringe wie vorliegend zu ändern.
Anlage/n:
1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung der Hundesteuer
Vergleich Hundesteuer der Kreiskommunen
Kalkulation der Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2024
Alte Hebesätze vor der Gebietsreform
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung der Hundesteuer (183 KB) | ||||
2 | Vergleich Hundesteuer der Kreiskommunen (179 KB) | ||||
3 | Kalkulation der Erhöhung der Hundesteuer zum 01.01.2024 (163 KB) | ||||
4 | Alte Hebesätze vor der Gebietsreform (165 KB) |