Vorlage - Rat/157/2023
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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhebt die Gemeinde als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.
Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Gemeinderat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.
Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt.
Hiernach ergibt sich für die Kalkulationsperiode 01.01.2024 - 31.12.2025 eine kostendeckende Frischwassergebühr von 2,13 €/cbm. Die Verbrauchsgebühr steigt somit um 0,63 €/cbm.
Eine Änderung der Gebührenhöhe kann nur durch den Erlass einer Nachtragssatzung vorgenommen werden. Insofern hat der Rat der Gemeinde Lamspringe über den Erlass der 3. Nachtragssatzung zur Wasserabgabensatzung zu beschließen
Beschlussvorschlag:
Die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Der Erlass eines 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018 wird beschlossen.
Ein Entwurf der 3. Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
Erläuterung: Durch die Erhöhung der Wassergebühr ist mit einem Mehrertrag zu rechnen. Dieser kann je nach verbrauchter Wassermenge bei ca. 250.000 € liegen. Der Mehrertrag ist zur Deckung der Aufwendungen und zum Verlustausgleich erforderlich. |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: |
Anlage/n:
a) Gebührenkalkulation der Gemeinde Lamspringe für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Lamspringe
b) 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018
c) Kalkulatorische Verzinsung
d) Verlustvortrag Wasser
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kalkulation der Wassergebühren 2024-2025 (252 KB) | ||||
2 | 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018.pdf (254 KB) | ||||
3 | Kalkulatorische Verzinsung (191 KB) | ||||
4 | Verlustvortrag Wasser (177 KB) |