Vorlage - Rat/113/2023-2
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Sachverhalt:
Um den Abstand zur westlich zum Umspannwerk gelegenen Waldfläche zu erhöhen und den gesetzlich festgeschriebenen Abstand zum Waldrand einzuhalten beabsichtigt der Investor nunmehr die bis zu 150 Megawatt leistende Batteriegroßspeicheranlage auf einem 34.562 m² großen Grundstück nördlich des Umspannwerkes auf dem Flurstück 1 der Flur 36 in der Gemarkung Lamspringe zu errichten. Die zum Zeitpunkt des Beschlusses vom 26.04.2023 geplanten Flächen südwestlich des Umspannwerkes Lamspringe auf dem Flurstück 233, Flur 37, Gemarkung Lamspringe, entfallen dadurch.
Alle anfallenden Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie eine ggf. notwendige Änderung bzw. Aufstellung eines neuen Bebauungsplans werden laut Aussage des Investors von ihm übernommen. Hierzu ist zwischen beiden Vertragsparteien ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss vom 26.04.2023 (TOP 20) zur Veranlassung des Bauleitverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 31 sowie zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 mit dem Ziel umzusetzen, die bauplanungsrechtliche Zulassungsfähigkeit und Zulassung des Baus und Betriebes eines Batteriegroßspeichers mit einer Leistung bis zu 150 Megawatt samt notwendiger Nebenanlagen und Infrastruktur nunmehr auf dem Flurstück 1 der Flur 36 in der Gemarkung Lamspringe sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
Erläuterung: Die anfallenden Kosten des Verfahrens trägt der Investor. |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: Durch den Bau des Batteriespeichers lässt sich regenerativ durch Solar- und Windenergieanlagen produzierter Strom speichern und für spätere Nutzungen zur Verfügung zu stellen. |
Anlage/n:
Lageplan mit betreffender Flurstücksfläche
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-09-21 Vorhabenfläche BESS Lamspringe - Liegenschaftskarte LGLN (311 KB) |
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