Vorlage - Rat/149/2023
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Sachverhalt:
Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die öffentliche Zufahrtsstraße zu den Grund-stücken der Lebenshilfe (Kindergarten) und der Lammetal gGmbH (Reittherapiezentrum) auf das ursprüngliche Sondergebiet verlängert, so dass die jetzige Zuwegung im Bebauungsplan auch als öffentliche Straßenfläche ausgewiesen werden muss. Hierzu wurde vom Rat bereits am 12.12.2022 die Änderung des Bebauungsplans beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kleberkamp“ in der vorliegenden Fassung.
Anlage/n:
1. Änderung Bebauungsplan mit Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-09-04 LA79 Kleberkamp 1. Änderung (1542 KB) |
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