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Vorlage - Rat/148/2023  

Betreff: Annahme einer Zuwendung gem. § 111 Abs. 8 NKomVG
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
11.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:
Nach § 111 Abs. 8 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen. Mit Beschluss vom 08.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Lamspringe die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis 2.000 € dem Verwaltungsausschuss übertragen. Bei den Spenden werden folgende Verwendungszwecke vom Spender vorgegeben:

  1. Kinderfreundliche Kommune

Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.


Beschlussvorschlag:
Es wird die Annahme folgender Spende beschlossen: 

  1. S-Con GmbH, Hannover   Geldzuwendung  über   3.000,00


 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

Erläuterung:

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung: