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Vorlage - Rat/130/2023  

Betreff: Regionales Versorgungszentrum Freden (Leine)
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Humbert
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
30.08.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
LBL_Gutachten_Apr_2023_250423  

Sachverhalt:


Grundlagen

Um drohenden Versorgungsengpässen im Bereich der Hausarztversorgung entgegen zu wirken, hat im Oktober 2022 das Medizinische Versorgungszentrum Leinebergland den Betrieb aufgenommen. Es ist in das Regionale Versorgungszentrum Leinebergland am Standort Alfeld (Leine) integriert, das weitere Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge anbietet.

Das Vorhaben wurde seitens des Vereins Region Leinebergland e.V. begleitet und vom Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) als Pilotprojekt mit einer Quote von 95 % gefördert. Das Projekt ist grundsätzlich auf eine Erweiterung ausgelegt, um bei dem abzusehenden zukünftigen Bedarf weitere Beiträge zur Versorgung in der Region Leinebergland zu leisten.

Vom Grundsatz her soll die Weiterentwicklung des RVZ in weitere Mitgliedskommunen der Region über die Gewinne der bestehenden Gesellschaften finanziert werden. Dabei treten RVZ und MVZ als Mieter auf. Für die zu mietenden ume soll jeweils die Standortkommune zuständig sein. Das kann z.B. in Zusammenarbeit mit einem Investor, in Eigeninitiative der Kommune, ggf. unter eigener Akquisition von Fördermitteln, geschehen. Die Vermietung garantiert dann die entsprechende Refinanzierung.

Aufgrund der drohenden Schließungen weiterer Hausarztpraxen im Leinebergland hat der Regionsverein im November 2022 ein Gutachten (Anlage) in Auftrag gegeben, um anhand objektiver Kriterien den abzusehenden Handlungsdruck zu verifizieren sowie gegebenenfalls einen geeigneten weiteren Standort für ein MVZ bzw. ein RVZ zu ermitteln, von dem Patient*innen im gesamten Leinebergland am meisten profitieren. Im Ergebnis ist ein Standort in der Gemeinde Freden (Leine) am dringendsten notwendig und am besten geeignet.

 

Hausärztliche Versorgung in Freden und Stand des Verfahrens

In Freden sind zwei Hausärzte in je einer inhabergeführten Einzelpraxis tätig. Praxis A hat zum 01.07.2023 den Betrieb eingestellt, Praxis B plant, spätestens im Juli 2024 zu schließen. In beiden Praxen konnten keine relevanten Nachfolgeregelungen gefunden werden.

In Praxis B beschäftigt der Inhaber eine angestellte Ärztin in Teilzeit sowie ein hochqualifiziertes Team an Medizinischen Fachangestellten. Praxis B hat grundsätzlich Zustimmung zu einer Kooperation signalisiert, unter der Voraussetzung einer Tätigkeit der Ärzte in Anstellung.

Um die ärztliche Versorgung in Freden überhaupt aufrecht erhalten zu können und die Quantität der bisherigen Versorgung auch zukünftig zu gewährleisten, müsste also eine schnelle Realisierung eines MVZ in Freden (Leine) mit mindestens zwei, erforderlicherweise drei Arztsitzen, sichergestellt werden. Damit kann auch eine Struktur für Angestelltenverhältnisse geschaffen werden, die ausbaufähig ist und dauerhaft zur Patientenversorgung beiträgt.

Aufgrund der oben geschilderten Projektstruktur kann auch der weitere Standort grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen gefördert werden. Aus diesem Grund hat die Stadt Alfeld (Leine) stellvertretend für alle Regionskommunen am 25.05.2023 einen Förderantrag über ein Gesamtvolumen von ca. 1,2 Mio. Euro, bei einer Förderquote von 95 %,r den Aufbau eines RVZ in Freden als Bestandteil des Modellprojektes „Aufbau eines Regionalen Versorgungszentrums Leinebergland“ an das MB gestellt. Von einer Bewilligung des Antrags wird ausgegangen.

 

Projektentwicklung

Es ist eine zweistufige Projektentwicklung geplant, die im Akteursnetzwerk Standortkommune, Ministerium, RVZ und MVZ Leinebergland gGmbH sowie dem Verein Region Leinebergland e.V. umgesetzt wird:

  1. Schnellstmögliche Realisierung des MVZ Freden (Leine) in einer provisorischen Gebäudemodullösung
  • bestmöglich durch die nahtlose Nutzung der am Standort Alfeld im Januar 2024 freiwerdenden, vorhandenen MVZ-Gebäudemodule, um den ambitionierten Zeitplan realisieren zu können.
  • Der exakte Standort wird zwischen der Gemeinde Freden (Leine), den RVZ- und MVZ-Gesellschaften sowie dem MB abgestimmt. Grundsätzlich gelten die Kriterien:
    • geringe Herstellungs- und Investitionskosten
    • zentrale Lage
    • gute Erreichbarkeit für Bus, Bahn und PKW.
  • Voraussichtlicher Betriebsbeginn des MVZ Freden (Leine) mit zwei Arztsitzen: Anfang 2024, spätestens 01.07.2024. Bis dahin Weiterbetrieb der Praxis B in Freden. Mit Betriebsaufnahme wird Praxis B in das MVZ Freden (Leine) integriert.
  • Sofortige Auslegung der Gebäudemodule auf drei Arztsitze, um die Hausarztkapazitäten ausbauen und die Gebäudemodule bis zu 2,5 Jahre nutzen zu können.
  1. Realisierung des RVZ Freden (Leine) in einem dauerhaften Gebäude, als Voraussetzung für die Förderung seitens des MB
  • Identifikation einer geeigneten Bestandsimmobilie oder eines geeigneten Grundstücks für einen RVZ-Neubau
  • Erweiterung des MVZ Freden (Leine) auf ein RVZ; ein Nutzungskonzept wird zwischen der RVZ Leinebergland gGmbH und der Gemeinde Freden (Leine) erarbeitet, unter Berücksichtigung der Auflagen des Förderbescheids.
  • Die Gemeinde Freden (Leine) ist für die Entwicklung der Immobilie zuständig, insbesondere für die Finanzierung inkl. der Akquise von Fördermitteln. Die RVZ Leinebergland gGmbH leistet Unterstützung. Eine Refinanzierung findet über eine Vermietung an die RVZ Leinebergland gGmbH statt.

 

Rechtsform

Um Synergien zwischen den Standorten zu nutzen und Overheadkosten gering zu halten, wird das Projekt innerhalb der bereits agierenden Gesellschaften RVZ und MVZ Leinebergland gGmbH umgesetzt. Dabei wird das MVZ Freden (Leine) so ausgestaltet, dass die Zulassungsbedingungen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) erfüllt werden. Eine Erstabstimmung mit der KVN ist erfolgt, so dass grundsätzlich von einer Zulassung ausgegangen wird.

 

Finanzierung

Die zu erbringenden Leistungen umfassen folgende Punkte:  

  • Die Gemeinde Freden (Leine) ist für das Zurverfügungstellen des Grundstücks für das provisorische MVZ zuständig.
  • Die Gemeinde Freden (Leine) entwickelt bis Ende 2026 eine dauerhafte Immobilie für ein RVZ. Sie vermietet die notwendigen Räume an die RVZ Leinebergland gGmbH, die MVZ Leinebergland gGmbH wird Untermieter.
  • Die Anschubfinanzierung bis Dezember 2024 wird vom MB mit ca. 1,2 Mio. Euro unterstützt. Gefördert werden Personalkosten, ein Planungs- und Baukostenzuschuss, die Ausstattung des MVZ sowie der Kauf einer Arztpraxis. Die RVZ und MVZ Leinebergland gGmbH haben dem Förderantrag zugestimmt, so dass die Anschubfinanzierung des provisorischen MVZ über den Förderantrag abgedeckt ist – auch bei einem begründeten Scheitern des Projekts. Damit entstehen den Regionskommunen zum aktuellen Zeitpunkt hierfür keine Kosten.
  • Die Wirtschaftlichkeitsanalyse der in das MVZ zu integrierenden Praxis B hat gezeigt, dass auch im Angestelltenverhältnis grundsätzlich ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Mit Erweiterung auf einen 3. Arztsitz steigt der jährliche Gewinn deutlich.
  • Die provisorischen Gebäudemodule verursachen über die ortsübliche Miete hinaus Zusatzkosten von jährlich 72.000 Euro. Diese Summe kann im Jahr 2024 über die Fördermittel finanziert werden. In den Jahren 2025 und 2026 werden diese Mehrkosten grundsätzlich über die Einnahmen des MVZ Freden getragen. Dennoch wird – sollte kein 3. Arztsitz realisiert werden können – voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2026 mit einem Defizit von je ca. 25.000 Euro gerechnet.
  • Auf Grundlage der Erfahrungen im MVZ Leinebergland ist in der Anlaufphase die Liquidität im MVZ Freden sicherzustellen. Bis das MVZ die Differenz zwischen Ausgaben und zeitverzögerten Abschlagszahlungen der KVN aus dem Betriebsergebnis finanzieren kann, ist eine rückzuzahlende Überbrückungshilfe notwendig.
  • Die Gemeinde Freden (Leine) ist als Standortkommune für den etwaigen Defizitausgleich sowie die Sicherstellung der Liquidität zuständig, um den wirtschaftlichen Betrieb in der Anlaufphase zu gewährleisten und so zum Erhalt der Hausarztversorgung beizutragen. 
  • Nach dem 1. Betriebsjahr soll das MVZ, später das RVZ, wirtschaftlich selbständig ohne Zuschüsse agieren.

 

Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und noch ausstehender Verhandlungen sämtliche Überlegungen und Empfehlungen dem jetzigen Planungsstand entsprechen und ggf. im Laufe der Projektumsetzung angepasst werden müssen. Hierüber würde eine erneute Information der kommunalen Gremien erfolgen.

Der Regionsverein wird über das geplante Hausarztmanagement dann in der Lage sein, nicht nur die Entwicklung des RVZ Freden koordinierend zu unterstützen, sondern auch im Laufe des Jahres ein Konzept zur Umsetzung weiterer MVZ-Außenstellen im Leinebergland zu erarbeiten, das den Regionskommunen zur Beratung vorgelegt wird.

 

Aktueller Stand (05.07.2023)

Der Rat der Gemeinde Freden (Leine) hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 den unter Finanzierung genannten Ausführungen einstimmig zugestimmt, ebenso wie der Übernahme der Defizitabdeckung sowie der Sicherung der Liquidität des MVZ Freden (Leine) in der Anlaufphase. Der Rat der Gemeinde Freden (Leine) hat den rgermeister und die Verwaltung ermächtigt, mit der MVZ Leinebergland gGmbH einen entsprechenden Vertrag zu vereinbaren. Das Vorhaben wird umgesetzt.

Die Räte der Regionskommunen Alfeld (Leine), Delligsen, Elze, Lamspringe, Leinebergland und Sibbesse werden mit dieser Vorlage informiert.



 


Anlage:


Standortanalyse des Büros Spiekermann und Wegner zur Verortung eines MVZ
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LBL_Gutachten_Apr_2023_250423 (2627 KB)