Vorlage - Rat/117/2023
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Sachverhalt:
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind von der Gemeinde Lamspringe Personen für die Wahl von Schöffen und Schöffinnen für den Amtsgerichtsbezirk Alfeld (Leine) in einer Vorschlagsliste zu benennen.
Der Präsident des Landgerichts Hildesheim hat bestimmt, dass für den Amtsgerichtsbezirk Alfeld (Leine) 15 Haupt- und Ersatzschöffen zu wählen sind. Dabei sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagsliste des Amtsgerichtsbezirks aufzunehmen, also mindestens 30. Die Zahl der vorzuschlagenden Personen ist in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf die Gemeinden aufzuteilen.
Auf die Gemeinde Lamspringe entfallen 4 Personen.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, in das nur Personen berufen werden können, die nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in der Gemeinde wohnen, nicht aus gesundheitlichen Gründen für das Amt ungeeignet sind, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und nicht in Vermögensverfall geraten sind (§§ 31, 33 Gerichtsverfassungsgesetz). Die Ortsräte sind gemäß § 94 Abs. 1 Ziffer 7 NKomVG zu beteiligen.
Allen Bewerber/-innen aus der Vorschlagsliste des Jahres 2018 wurde mit Anschreiben vom 30.01.2023 Gelegenheit gegeben, sich erneut zu bewerben. Darüber hinaus wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 13.02.2023 und Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Lamspringe dazu aufgerufen, sich als Schöffe oder Schöffin zu bewerben oder geeignete Personen hierfür vorzuschlagen.
Daraufhin haben sich insgesamt 8 Personen um das Schöffenamt beworben, die in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Beschlussvorschlag:
Die in der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen werden für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Alfeld (Leine) für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 benannt.
Anlage/n:
- Vorschlagliste