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Vorlage - Rat/111/2023  

Betreff: Übertragung der Liegenschaften an die Gemeinde Lamspringe und Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes "Lamme-Neuhof" ( WABO HI 065)
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Humbert
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
26.04.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:
Der Wasser- und Bodenverband „Lamme-Neuhof“ wurde am 12.01.1962 in Neuhof, Landkreis Alfeld gegründet. Bei Verbandsgründung hatte der Verband gemäß der damals gültigen Satzung folgende Aufgaben:

 

-          Gewässer und ihre Ufer auszubauen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten

-          Grundstücke zu entwässern (Dränagen)

-          Die nötigen Anlagen, wie Brücken, Durchlässe und Wege zu bauen

 

Diese Aufgaben sind zwischenzeitlich entfallen. Für die Unterhaltung der in Frage stehenden Grundstücke ist per Gesetz der UHV Untere Innerste zuständig. Die finanzielle Situation des Wasser- und Bodenverbandes „Lamme-Neuhof“rde spätestens 2024 erfordern, dass zur Sicherstellung der Verbandsaufgaben und damit auch der Kassenlage eine Umlage erhoben werden müsste. Um dies zu verhindern, hat der Wasser- und Bodenverband „Lamme Neuhof“ in seiner Verbandsversammlung 2022 beschlossen, Gespräche mit der Gemeinde Lamspringe über die unentgeltliche Übertragung der Grundstücke auf die Gemeinde Lamspringe zu führen. Gleichzeitig wird der Verband die notwendigen Beschlüsse zu seiner Auflösung fassen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim hat dieser Abwicklung bereits grundsätzlich zugestimmt.

 

Bei einer kostenfreien Übertagung der Grundstücke an die Gemeinde Lamspringe gehen keine Risiken an die Gemeinde Lamspringe, wie die Untere Wasserbehörde schriftlich mitteilte.  r die Gemeinde Lamspringe fallen auch keine Aufgaben an, die mit entsprechendem Aufwand verbunden wären.

 

In den vergangenen Jahren wurden zwischen der Verwaltung und dem Verbandsvorsteher, Herrn Wolfgang Pletz, dazu mehrere Gespräche geführt. Es wurde Einigkeit darüber erzielt, dass eine Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes „Lamme Neuhof“ sinnvoll ist. Diese Ansicht wird auch von der Aufsichtsbehörde, der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Hildesheim, geteilt.

 

 Im nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung im vergangenen Jahr hat der Verbandsvorsteher ausführlich über die geplante Auflösung informiert.

 

Bei den Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um die Parzellen des Wasserverlaufes der Lamme von der Söhrbergbrücke in Lamspringe bis zum Bereich der Siegweg-brücke in Neuhof. Dazu gehört auch die Verrohrung des Überlaufs von der Brücke „Lermunder Straße“ über die Lammestraße bis zur Siekwegbrücke. Außerdem befinden sich noch sehr kleine Flurstücke im Bereich der Brücke an der Ammenhausener Straße von insgesamt 93 m². Insgesamt handelt es sich um ca. 20.600 m².

 

Die vertragliche Übergabe an die Gemeinde hat, wie bei Grundstückgeschäften üblich, notariell zu erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen des § 62, Wasserverbandsgesetzes zu beachten.
 


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe befürwortet die Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes „Lamme-Neuhof“ und die damit verbundene Übertragung der restlichen im Eigentum des Verbandes stehenden Grundstücke an die Gemeinde Lamspringe zum 31.12.2023.
 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

Erläuterung:

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

     

 


Anlage/n:
./.