Vorlage - Rat/004/2022-2
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Sachverhalt:
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wurden die eingegangenen Stellungnahmen durch das Büro ARC-Plan-Müller aus Bad Salzdetfurth ausgewertet und kommentiert. Einige Einwände und Hinweise haben zu Änderungen im ursprünglichen B-Plan-Entwurf geführt. Der jetzige Planentwurf mit Stand vom 24.11.2022 muss nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die erneute Auslegung des Bebauungsplan „In der Marsch“ in Sehlem gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in der Fassung vom 24.11.2022.
Anlage/n:
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Bebauungsplanentwurf; Stand 24.11.2022 mit Begründung und schalltechnischem Gutachten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-11-24 BPlan (326 KB) | ||||
2 | 2022-11-24 Bg mit Anlagen (2611 KB) | ||||
3 | 2022-11-24 Anlage 4 (52 KB) | ||||
4 | 2022-09-19 Schallgutachten_Sehlem (921 KB) |
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