Vorlage - Rat/088/2022
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Sachverhalt:
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist die Zuständigkeit der Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere der ukrainischen Flüchtlinge und der damit verbunden Kosten in Niedersachsen nicht eindeutig geregelt. So hält sich beispielsweise der Landkreis Harburg vollständig aus der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge heraus. Hier übernehmen alles die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Im Landkreis Goslar übernimmt der Landkreis zu 100 % die Unterbringung, die zuständigen Gemeinden werden lediglich informiert.
Um den bislang erfolgreichen gemeinsamen Weg von Landkreis und Kommunen für den Landkreis Hildesheim auch im kommenden Jahr weiterführen zu können, ist die anliegende Vereinbarung zur Kostenaufteilung erforderlich. Sie beinhaltet eine max. Kostenbeteiligung der Gemeinde Lamspringe, die nach den derzeitigen Entwicklungen mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich günstiger ausfallen wird. Erste Kommunen haben dem Vertragsentwurf bereits zugestimmt. Es ist davon auszugehen, dass hier eine einheitliche Vorgehensweise im Landkreis erreicht werden kann. Die Unterzeichnung ist für dieses Jahr erforderlich, um die Eckwerte in die Haushaltsplanung des Landkreises aber auch der Kommunen einfließen lassen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beauftragt die Verwaltung, den vorliegenden Vertragsentwurf zu unterschreiben.
Anlage:
Vereinbarung mit dem Landkreis über die Bereitstellung von Wohnraum
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VereinbarungObdachlosigkeit Ukraine (592 KB) |