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Vorlage - Rat/081/2022  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
26.04.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
JA 2019 Scan ohne RB  
Bericht RPA 2019  

Sachverhalt:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Lamspringe für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Jahresabschluss ist vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2019 von
448.974,41 (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.

Über das Ergebnis wurde ein Prüfbericht gefertigt. Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe über den Jahresabschluss  2019 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht entfällt, da der Prüfungsbericht keine Prüfungsbemerkungen enthält.

Die Jahresrechnung 2019 mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden


 


Beschlussvorschlag:
r den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Lamspringe wird folgendes beschlossen:

 

a)      Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2019 wird zur Kenntnis genommen.

b)      Der Jahresabschluss 2019 wird gem. §129 Abs.1 NKomVG mit einem Jahresergebnis der ordentlichen Ergebnisrechnung von 296.174,41€ und der außerordentlichen Ergebnisrechnung von 152.800,00€ festgestellt.
Das gesamte positive Ergebnis ist in voller Höhe mit den bestehenden Verlustvorträgen aus Vorjahren zu verrechnen.

c)       Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2019 wird erteilt.

 


 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

Erläuterung: Die bestehenden Verlustvorträge aus Vorjahren werden vermindert.

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

     

 


Anlage/n:
Jahresabschluss 2019

Prüfbericht 2019



 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 JA 2019 Scan ohne RB (9510 KB)      
Anlage 1 2 Bericht RPA 2019 (2962 KB)