Vorlage - Rat/071/2022
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Sachverhalt:
Nach mehreren Klageverfahren gegenüber fehlerhaften F-Planänderungen hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim die Bekanntmachungen der Gemeinden in den vergangenen Jahren überprüft. Dabei wurde festgestellt. Dass die Bekanntmachung der 23. F-Planänderung der Gemeinde Lamspringe keine Ausschlusswirkung enthält. Dieses kann durch eine erneute Bekanntmachung behoben werden.
Für die 26. F-Planänderung liegt das Umweltgutachten dem Landkreis schon seit längerer Zeit vor. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit sollte parallel dazu die 26. F-Planänderung durch das Büro Keller weitergeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe hält eine erneuet Bekanntmachung der Genehmigung der 23. F-Planänderung für erforderlich. Dabei soll auf eine Ausschlusswirkung auf das übrige Gemeindegebiet hingewiesen werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend mit der 26. F-Planänderung fortzufahren.
Anlage/n:
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