Vorlage - Rat/042/2022
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Lamspringe verkündet gem. § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim. Dieses wird seit Januar dieses Jahres nur noch in elektronischer Form gefertigt und auf der Internetseite des Landkreises entsprechend veröffentlicht. Die bisherige Formulierung soll daher entsprechend angepasst werden.
Weiterhin wird der Vorschlag unterbreitet, die Regelung der Ratszuständigkeit in § 3 den aktuellen Entwicklungen anzupassen und ähnlich wie in vergleichbaren Kommunen die Beträge anzuheben.
Die Änderungen sind im beigefügten Entwurf markiert.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Lamspringe.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
Erläuterung: |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: Aufgrund der Einsparung der gedruckten Exemplare des Amtsblattes beim Landkreis werden die Aspekte „Konsum und Beschaffung“ sowie „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ berührt. |
Anlage/n:
Entwurf der Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ENTWURF_Hauptsatzung_2022_07_06 (21 KB) | (75 KB) |