Vorlage - Rat/029/2022
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Sachverhalt:
Der Jugendpfleger scheidet nach langjähriger Tätigkeit altersbedingt zum 31.08.2022 aus. Es ergeben sich folgende Handlungsoptionen:
- Wiederbesetzung wie bisher mit Entgeltgr. S 11b TVöD-SuE in Vollzeit
- Wiederbesetzung mit Entgeltgr. S 11b TVöD-SuE in Teilzeit
- Umwandlung in eine Stelle mit Entgeltgr. S 8b TVöD-SuE in Vollzeit
- Umwandlung in eine Stelle mit Entgeltgr. S 8b TVöD-SuE in Teilzeit
- Kooperation mit einer umliegenden Gemeinde (Aufteilung einer Personalstelle)
Eine mögliche Kooperation wurde aktiv bei der Gemeinde Sibbesse und der Stadt Bad Salzdetfurth angefragt, jedoch negativ beschieden.
Die Fortführung der Jugendarbeit wird als wichtiger Bestandteil unseres Gemeinwesens angesehen und die Stelle sollte wiederbesetzt werden. Angesichts des mäßigen Zuspruchs auf die offene Jugendarbeit im Jugendraum selbst, wird der Schwerpunkt in Zukunft auf der Gestaltung von Ferienprogrammen, Veranstaltungen/ Aktionen und Kooperationen liegen.
Für den Jugendraum sollte mittelfristig eine Alternative (z.B. ehem. Hausmeisterhaus) gefunden werden, bei der auch anderweitige Nutzungen in Kooperation nebeneinander stehen.
Beschlussvorschlag:
Die Stelle der Jugendpflege wird in eine Teilzeit-Stelle mit 30 Wochenstunden umgewandelt und mit der Qualifikation mind. staatl. anerkannte/r Erzieher/in (oder vergleichbar) mit Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE (Sozial- u. Erziehungsdienst) neu ausgeschrieben.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
ca. -10.000,00 € | ca. -31.500,00 € | ||
Erläuterung: Es wird eine Einsparung bei den Personalkosten erreicht. |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: Unterstützung des Aspektes der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen |