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Vorlage - Rat/511/2021-2  

Betreff: Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau einer Photovoltaikanlage
Status:öffentlich  
Verfasser:Der BürgermeisterBezüglich:
Rat/511/2021
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
Rat der Gemeinde Lamspringe
23.03.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
20210325_ProjektbeschreibungPhotovoltaik-Freilandanlage  

Sachverhalt: 

Zwei Investoren planen auf einer Fläche östlich der ICE-Strecke zwischen Harbarnsen und Netze auf max. 24 ha eine PV-Freilandanlage. Dieses Vorhaben wurde der Verwaltung erstmals im März 2021 angezeigt. Der ursprüngliche Plan wurde nach anfänglicher öffentlicher Diskussion zunächst zurückgestellt und in die Fraktionen zur Beratung gegeben. Nunmehr wird mit dieser Beschlussfassung eine erneute Änderung des Flächennutzungs-planes in den betreffenden Gemarkungen angestrebt. Zur Abwägung werden nachfolgend die Vor- und Nachteile aufgelistet.

Vorteile:

          Vorhaben entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Gemeinde Lamspringe

          Bei den Flächen handelt es sich um infrastrukturell vorbelastete Ackerflächen. Die bestehende 110 KV Leitung, die zusätzlich neu verlegte 380 KV Leitung sowie die anliegende ICE-Strecke beinträchtigen die Fläche in erheblichem Maße.

          Die Fläche ist auf Grund ihrer geographischen Lage und der erhöhten ICE-Strecke von den anliegenden Ortschaften nicht einsehbar und fügt sich somit gut ein

          Die Grundstücke liegen mind. 1,3 km von den Ortschaften entfernt.

          Aufgrund der Vorgaben des RROP gibt es nur wenige Alternativflächen im Gemeindegebiet, die jedoch aufgrund ihrer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie fehlender Förderungsfähigkeit nach EEG nur schwer umzusetzen sind

          Versorgung von ca. 5.340 Drei-Personen-Haushalten mit CO² neutralem Strom

          Einsparung von ca. 273.000 Tonnen CO² während der Anlagenlaufzeit von ca. 30 Jahren. Es müssten heute ca. 120.000 Buchen gepflanzt werden und 80 Jahre wachsen, um die gleiche CO² Bilanz zu erreichen.

          Nur minimale Bodenversiegelung; auf dem Boden unter den Modulen können Gräser und Kräuter wachsen, erhöhte Biodiversität

          Einbindung von Anregungen seitens Naturschutzverbänden bei Einzäunung (Durchlass für kleine Säugetiere, Reptilien etc.)

          Zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde möglich 

          Bürgerbeteiligung möglich

          Standortsicherung für lokale Unternehmen (z.B. hat das Unternehmen BIOLAC die Herausforderung am Standort in der Gemeinde Lamspringe, dass sie zukünftig sowohl mit der CO2 Steuer belastet als auch steigende Energiekosten haben werden)

          Zukunftsfähigkeit, durch die Möglichkeit des weiteren Ausbaus in Richtung Energiespeicherung und Umwandlung, z.B. im Bereich Wasserstofftechnologie

          Erfüllen der politischen und gesetzlichen Klimaschutzvorgaben

          Die PV-Freilandanlage hat keine Auswirkungen auf künftige Baugebiete in der Gemeinde

 

Nachteile:

          Die Flächen wären von Irmenseul und Woltershausen her einsehbar

          Guter landwirtschaftlicher Boden steht für 30 Jahre zur Primärproduktion nicht mehr zur Verfügung

          Neben der ICE-Strecke und den Stromleitungen erfolgt durch die PV-Anlage eine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

          Durch eine anstehende Änderung des LROP wären künftig möglicherweise auch landwirtschaftliche Flächen im Gemeindegebiet für PV-Anlagen nutzbar, die bislang ausgeschlossen sind

          Es entsteht ein großes Bauwerk

          Es handelt sich nicht um keine Konversionsfläche (wie z.B. alte Industriebrachen, Flughafen etc.)

          Allgemein hohe Flächenkonkurrenz

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Die Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Netze/ Harbarnsen wird beschlossen. In dem dargestellten Bereich wird die Ausweisung eines Sondergebietes für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen angestrebt.

Der Investor übernimmt die Kosten für die geplante F-Planänderung.

 


Anlage:
20210325_Projektbeschreibung Photovoltaik-Freilandanlage


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20210325_ProjektbeschreibungPhotovoltaik-Freilandanlage (2719 KB)      
Stammbaum:
Rat/511/2021   Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau einer Photovoltaikanlage   Fachbereich Bau und Ordnung   Beschlussvorlage
Rat/511/2021-1   Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau einer Photovoltaikanlage   Fachbereich Bau und Ordnung   Beschlussvorlage
Rat/511/2021-2   Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau einer Photovoltaikanlage   Fachbereich Bau und Ordnung   Beschlussvorlage
t/511/2021-2-1   Änderung des F-Plans und Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bau einer Photovoltaikanlage   Fachbereich Bau und Ordnung   Beschlussvorlage