Seiteninhalt

Vorlage - Rat/553/2021  

Betreff: Verpflichtung der Ratsmitglieder und Pflichtenbelehrung
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Lamspringe Kenntnisnahme
16.11.2021 
konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Auszug NKomVG PDF-Dokument
Pflichtenbelehrung  

Sachverhalt: 

Nach § 60 NKomVG werden Ratsmitglieder zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Nach § 54 Abs. 3 NKomVG finden die Vorschriften der §§ 40, 41, 42 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 sowie des § 43 NKomVG auf Ratsmitglieder Anwendung.

 

Danach sind Ratsfrauen und Ratsherren auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) durch den Bürgermeister hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.



 


Anlage/n:

Auszug aus dem NKomVG

Bestätigung über die Pflichtenbelehrung
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug NKomVG (18 KB) PDF-Dokument (69 KB)    
Anlage 2 2 Pflichtenbelehrung (181 KB)