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Vorlage - Rat/531/2021  

Betreff: Weitere Beteiligung am Regionsverein und Antragstellung für Leader-Mittel
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
19.07.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Praesentation_ML_18-06-2021-2  
Anlage 2_Zweckvereinbarung Regionalmanagement  
Anlage 3_Zweckvereinbarung Mobilität  
Anlage 4_Zweckvereinbarung Tourismus ab 2020  

Sachverhalt: 

 

Historie

 

Die ursprünglich aus den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden Alfeld (Leine), Delligsen, Duingen, Elze, Freden (Leine), Lamspringe, Gronau und Sibbesse gebildete Leader-Region Leinebergland hat dazu beigetragen, dass in die Region bis 2015 insgesamt zwei Millionen Euro Fördermittel der Europäischen Union geflossen sind. Mit den Eigenanteilen der jeweiligen Projektträger war damit eine Wertschöpfung von ca. 6 Mio. € verbunden.

In der aktuellen Leader-Förderperiode 2014-2020 ist das Leinebergland leider nicht berücksichtigt worden, gleichzeitig liegt ein ministeriell anerkanntes Regionales Entwicklungskonzept (REK) vor. Zum Erhalt der Strukturen und Ziele ist deshalb am 15.12.2015 der Verein Region Leinebergland e.V. gegründet worden mit den kommunalen Mitgliedern Alfeld (Leine), Delligsen, Elze, Freden (Leine), Lamspringe, Leinebergland und Sibbesse sowie etlichen später neu hinzugekommenen nicht kommunalen Mitgliedern aus Gewerbe und Industrie. In diesem Verbund werden aktuell die Themen Mobilität, hausärztliche Versorgung und Tourismus bearbeitet, so dass begonnene Projekte in der bewährten Struktur weiterbearbeitet werden. Ziel des Regionsvereins ist laut Satzung auch die Bewerbung um Aufnahme in die anstehende Leader-Förderperiode (20232027), die nun ansteht.


 

  1. Fortschreibung Regionales Entwicklungskonzept

Um in die anstehende Leader-Förderperiode aufgenommen zu werden, muss laut Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) bis zum 23. Juli 2021 ein Antrag auf Förderung zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) gestellt werden. Bei Einhaltung vorgegebener Kriterien und eines nunmehr flächendeckenden Ansatzes gilt das REK dann als Leader-Bewerbung. Diese Kriterien und den Ansatz erfüllt die Region Leinebergland, so dass von der Aufnahme der Region Leinebergland in die Leader-Förderkulisse auszugehen ist.

Die REK-Fortschreibung wird mit 75 % durch das ML gefördert, den erforderlichen Eigenanteil müssen die Regionskommunen tragen. Der Antrag auf REK-Förderung wird vom Regionsverein aktuell vorbereitet, fristgerecht eingereicht und abgewickelt, wobei der Zuschnitt der Leader-Region beibehalten werden soll (Alfeld, Delligsen, Elze, Freden, Lamspringe, Leinebergland, Sibbesse). Die Fortschreibung des REK würde nach Bewilligung bis April 2022 durch den Regionsverein umgesetzt.

Laut ML stehen 35.000 Euro (= 75 %) für die Fortschreibung des REK zur Verfügung. Der Eigenanteil der Regionskommunen in Höhe von 25 % beträgt einmalig 11.600 Euro, die bei einem Mindestbeitrag von 1.000 Euro/Kommune wie folgt nach Einwohnern aufgeteilt werden würden:

 

Alfeld

3.000 Euro

Delligsen

1.300 Euro

Elze

1.400 Euro

Freden

1.000 Euro

Lamspringe

1.000 Euro

Leinebergland

2.900 Euro

Sibbesse

1.000 Euro

 

  1. Finanzierung Regionalmanagement

hrend der Leader-Förderperiode wird ein Regionalmanagement beim Regionsverein angesiedelt, das die Leader-Mittel abwickelt sowie die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und die beantragten Förderprojekte begleitet. Das Regionalmanagement wird mit 80 % über Leader-Mittel gefördert. Für die Mitfinanzierung des Eigenanteils in Höhe von 20 % ist ein Förderantrag beim Landkreis Hildesheim auf Grundlage von folgender Kostenschätzung eingereicht worden, die auf Erfahrungen der ehemaligen Leader-Region Leinebergland und Hinweisen des ML basieren:

 

Ausgaben Regionalmanagement

2023

2024

2025

2026

2027

gesamt

Personalkosten (internes und externes Regionalmanagement)

95.000 €

95.000 €

95.000 €

95.000 €

95.000 €

475.000 €

Nebenkostenpauschale (15 %)

14.250 €

14.250 €

14.250 €

14.250 €

14.250 €

71.250 €

Veranstaltungen

2.000 €

2.000 €

2.000 €

2.000 €

2.000 €

10.000 €

Öffentlichkeitsarbeit

2.000 €

2.000 €

2.000 €

2.000

2.000 €

10.000 €

Summe Ausgaben Regionalmanagement

113.250 €

113.250 €

113.250 €

113.250 €

113.250 €

566.250 €

 

Die Höhe der Nebenkostenpauschale von 15 % ist seitens des ML vorgegeben, ebenso wie die Tatsache, dass die Gesamtausgaben für das Regionalmanagement 25 % der gesamten Leader-Fördermittel, die einer Region zugewiesen werden, nicht überschreiten darf. Da die Gesamtsumme aufgrund von Einwohnerzahlen und km² seitens des ML erst zu einem späteren Zeitpunkt berechnet wird, wird davon ausgegangen, dass die Gesamtsumme von 566.250 Euro der Maximalwert wäre und eher sinken würde. Auf dieser Grundlage wird folgende Kalkulation vorgenommen:

 

Summe Ausgaben Regionalmanagement

113.250 €

113.250 €

113.250 €

113.250 €

113.250 €

566.250 €

EU-Mittel (80 %)

90.600 €

90.600 €

90.600 €

90.600 €

90.600 €

453.000 €

Rest

22.650 €

22.650 €

22.650 €

22.650 €

22.650 €

113.250 €

davon Region Leinebergland (45 %)

10.200 €

10.200 €

10.200 €

10.200 €

10.200 €

51.000 €

davon Landkreis Hildesheim  (55 %)

12.450 €

12.450 €

12.450 €

12.450 €

12.450 €

62.250 €

 

Bei einer Zusage des Landkreises würden je 10.200 Euro/Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren von den Regionskommunen übernommen werdenssen, die sich bei einem Mindestbeitrag von 1.000 Euro/Kommune wie folgt nach Einwohnern aufteilen würden:

 

 

pro Jahr in Euro

gesamt in Euro

Alfeld

2.600

13.000

Delligsen

1.000

5.000

Elze

1.100

5.500

Freden

1.000

5.000

Lamspringe

1.000

5.000

Leinebergland

2.500

12.500

Sibbesse

1.000

5.000

 

Detaillierte Informationen seitens des ML zu der anstehenden Leader-Förderperiode und dem Antragsverfahren sind in Anlage 1 beigefügt oder unter:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/eu_forderung_zur_entwicklung_im_landlichen_raum/leader/start-des-leader-antragsverfahrens-2021-201135.html

abrufbar.

 

  1. Weiterfinanzierung Regionsverein

Nach dem Herausfallen aus der Leader-Periode 2015 hat der Regionsverein seine Strukturen und Themenschwerpunkte so strategisch und thematisch ausgerichtet, dass er als Antragsteller für die Leader-Region in der nun anstehenden Förderperiode agieren kann und die Mittel auch als Motor für regionale Projekte verwendet werden können. Da alle aktuellen Zweckvereinbarungen in den Bereichen Regionalmanagement, Mobilität und Tourismus (Anlagen 2-4) nur bis zum 31.12.2023 gelten, ist hier eine zeitliche Anpassung erforderlich. Unter der Annahme, dass Leader im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 umgesetzt wird und der noch anstehende Abrechnungszeitraum von zwei weiteren Jahren finanziert werden muss, ist eine entsprechende Verlängerung der Zweckvereinbarungen bis zum 31.12.2029 notwendig, um die Umsetzung, Betreuung und Abwicklung der Leader-Region garantieren zu können.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Regionsverein wird beauftragt, den Förderantrag zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts Leinebergland zu stellen und abzuwickeln mit dem Ziel, als Leader-Region im Zeitraum 2023-2027 anerkannt zu werden.

Der Regionsverein wird im Falle eines positiven Bescheids mit der Umsetzung und dem Management der Leader-Region Leinebergland beauftragt. Den für die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts notwendigen Mitteln wird zugestimmt.

 

  1. Der Regionsverein wird beauftragt, bei erfolgreicher Leader-Bewerbung ein Regionalmanagement anzustellen und zu beauftragen, um die Abwicklung der Fördermittel zu garantieren. 

Den für das Regionalmanagement notwendigen Mitteln im Zeitraum 2023-2027 wird zugestimmt. Die Finanzierungszusage gilt auch für den Fall, dass der Landkreis Hildesheim nicht in die Mitfinanzierung einsteigt und die dort eingeplanten Mittel auf die Regionskommunen umgelegt werden.

 

  1. Dem Abschluss der (Anschluss-)Zweckvereinbarungen „Regionalmanagement“, „Mobilität“ und „Tourismus“ bis zum 31.12.2029 wird zugestimmt.

 


Anlage/n:
Präsentation ML

Zweckvereinbarung Regionalmanagement

Zweckvereinbarung Mobilität

Zweckvereinbarung Tourismus
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Praesentation_ML_18-06-2021-2 (581 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Zweckvereinbarung Regionalmanagement (599 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Zweckvereinbarung Mobilität (620 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4_Zweckvereinbarung Tourismus ab 2020 (431 KB)