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Vorlage - Rat/518/2021  

Betreff: Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lamspringe zum 01.01.2017
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
19.07.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Gemeinde-EÖB und Bericht  
Prüfbericht RPA der EÖB 2017 Lamspringe  

Sachverhalt: 

Gemäß § 128 und Anhang 1 § 60 NKomVG hat die Gemeinde Lamspringe zu Beginn des ersten Haushaltsjahres eine erste Eröffnungsbilanz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. r die Eröffnungsbilanz erfolgt die Bewertung des Vermögens und der Schulden grundsätzlich den Regeln der kommunalen Doppik und den Vorschriften zur Inventur, zum Inventar, zu Ansatz und Bewertung.

Im vorliegenden Fall, der Bildung der Einheitsgemeinde, werden die Werte des Vermögens und der Schulden aus den Einzelgemeinden zusammengeführt und fortgeschrieben. Eine Neuaufnahme der Wirtschaftsgüter wäre ein nicht zu vertretender Aufwand. So ermitteln sich die Werte der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 aus den Schlussbilanzwerten der Einzelgemeinden gemäß § 46 Abs. 2 der KomHKVO.

 

Über das Ergebnis wurde ein Prüfbericht gefertigt. Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Eröffnungsbilanz 01.01.2017 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht entfällt, da der Prüfungsbericht keine Prüfungsbemerkungen enthält.

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 mit Bericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.


Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen:

 

r die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lamspringe

 

a)             Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz 01.01.2017 wird zur Kenntnis genommen.

b)             Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 weist einen Vortrag im Jahresergebnis von +30.608,00€ und einen kameralen Sollfehlbetrag von -1.200.733,29 € aus.

c)             Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz 01.01.2017 wird erteilt.

 


Anlage/n:
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz 01.01.2017
 

Anlagen:  
  Nr. Name