Seiteninhalt

Vorlage - Rat/486/2020  

Betreff: Führung der Kassengeschäfte von Waldbetriebsgemeinschaft und Realverband
hier: Einstellung der Tätigkeiten der Gemeinde Lamspringe ab dem 01.01.2021
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
08.12.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim (RPA) hat in der Zeit vom 28.10.2020 bis 02.11.2020 die jährlich stattfindende unvermutete Prüfung der Gemeindekasse durchgeführt. Das Prüfungsergebnis wurde in dem Bericht vom 12.11.2020 zusammengefasst.

Im vorliegenden Prüfbericht wird seitens des Rechnungsprüfungsamtes u.a. bemängelt, dass die Gemeinde die Gelder des Realverbands und der Waldbetriebsgemeinschaft auf ihren Konten verwahrt und hieraus zinslose Liquiditätskredite in Anspruch nimmt.

 

Gem. § 126 Abs. 1 NKomVG Kommunalkasse richtet die Kommune eine Kommunalkasse ein. Der Kommunalkasse obliegt die Abwicklung der Zahlungen der Kommune.

Es gibt unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten dieser Rechtsvorschrift. Eine strenge Auslegung sieht nur die Führung der eigenen Kassengeschäfte der Gemeinde vor, eine weitere Auslegung der Vorschrift sagt, dass auch andere Kassengeschäfte geführt werden könnten.

 

Um künftig gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt die Liquidität ordentlich nachweisen zu können und nicht in die rechtliche Grauzone zu fallen, wird empfohlen, die Kassengeschäfte von Waldbetriebsgemeinschaft und Realverband ab dem 01.01.2021 nicht weiterzuführen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Kassengeschäfte für den Realverband Lamspringe und die Waldbetriebsgemeinschaft Lamspringe werden ab dem 01.01.2021 nicht mehr von der Gemeinde Lamspringe durchgeführt.